Größengrenzen und Rückläufer in MailGuard
Nachrichtengrenze je Mandant, Ablehnung im SMTP-Dialog und die Prüfung eingehender Unzustellbarkeitsberichte gegen Backscatter.
Zwei Einstellungen, die im Alltag selten auffallen und im Störungsfall die ersten Fragen sind: wie groß eine Nachricht sein darf, und was mit Unzustellbarkeitsberichten passiert, die ein Postfach nie erwartet hat.
Nachrichtengrenze je Mandant
Die Grenze steht in der Richtlinie unter Allgemein → Maximale Nachrichtengröße. Sie gilt für die vollständige Nachricht mitsamt allen Anhängen und deren Kodierung, nicht für die Größe der Anhänge auf der Festplatte. Eine 20-MB-Datei wird durch die Base64-Kodierung im Transport zu etwa 27 MB.
Die Grenze wirkt nur nach unten. Über der Grenze der Instanz kann keine Richtlinie liegen; sie ist die Obergrenze für alle Mandanten und liegt bei rund 34 MB. Wer mehr braucht, verschickt die Datei über SecureFiles statt als Anhang.
Kündigt die sendende Seite die Größe im Dialog an, was der Normalfall ist, dann wird die Nachricht sofort mit 552 abgelehnt, bevor ein Byte des Inhalts übertragen wird. Das hat einen Vorteil für den Absender: den Hinweis, dass die Nachricht zu groß war, schreibt dann sein eigener Server, und dessen Text versteht er. Kündigt die sendende Seite nichts an oder gibt sie eine falsche Größe an, greift die Prüfung nach der Übertragung. Das Ergebnis ist dasselbe, nur der Weg dorthin kostet mehr.
Eine abgeschaltete Richtlinie prüft nichts. Nur die Grenze der Instanz bleibt.
Anhangsgrenze
Daneben steht in der Richtlinie eine eigene Grenze je Anhang. Beide wirken zusammen: eine Nachricht mit fünf Anhängen unter der Anhangsgrenze kann die Nachrichtengrenze trotzdem reißen.
Für die Virenprüfung gilt eine getrennte Obergrenze. Ein Anhang, der zu groß ist, um geprüft zu werden, wird nicht ungeprüft zugestellt, sondern die Nachricht wird mit 451 zurückgestellt und der Zustellversuch wiederholt sich. Ungeprüfte Zustellung gibt es an keiner Stelle.
Rückläufer und Backscatter
Ein Unzustellbarkeitsbericht ist eine Nachricht ohne Absender. Genau das macht ihn missbrauchbar: wer Spam mit der Adresse eines Ihrer Postfächer als Absender an tausende erfundene Empfänger schickt, sorgt dafür, dass tausende Zielserver einen Bericht an dieses Postfach schicken. Jeder Bericht trägt den Spam als Anlage. Das nennt sich Backscatter.
MailGuard prüft jeden eingehenden Bericht gegen die eigene Nachrichtenverfolgung und gegen die Domänen des Mandanten:
- Bestätigt. Zu der Nachricht, um die es im Bericht geht, steht eine Zeile in der Nachrichtenverfolgung. Wir haben sie selbst zugestellt, der Bericht gehört dazu.
- Fehlgeleitet. Der Bericht bezieht sich auf eine Nachricht aus einer fremden Domäne. Für so einen Bericht gibt es keinen Weg, auf dem er bei Ihnen landen könnte. Er wird nicht zugestellt und erscheint in der Nachrichtenverfolgung als verworfener Rückläufer.
- Unbestätigt. Alles Übrige. Der Bericht nennt die Originalnachricht nicht, oder er nennt eine aus einer Ihrer Domänen, zu der wir keine Zeile haben, etwa weil sie nicht über MailGuard versandt wurde. Solche Berichte werden zugestellt und tragen die Kopfzeile
X-Conbool-Bounce-Checkmit dem Ergebnis, damit eine Postfachregel sie sortieren kann.
Verworfen wird also nur der eindeutige Fall. Der Grund ist Absicht: ein verworfener echter Rückläufer heißt, dass ein Absender nie erfährt, dass seine Nachricht nicht angekommen ist, und das ist der teurere Fehler.
Für Post, die über die Umschreibung der Absenderadresse läuft, gibt es zusätzlich eine Signatur in der Adresse selbst. Diese Berichte sind fälschungssicher zuzuordnen, unabhängig von den drei Fällen oben.