Adressen und Freigaben: was in Firewall und Connector eingetragen wird

Die Hostnamen und IP-Adressen von Conbool für MX, SPF, Firewall-Freigaben und den Exchange-Connector, mit dem Hinweis, welche davon sich ändern dürfen und welche nicht.

Diese Seite beantwortet die Frage, die in jeder Einrichtung kommt und bisher in keiner Anleitung stand: welche Adressen trage ich in die Firewall, in den Exchange-Connector und in den SPF-Eintrag ein.

Namen statt Adressen

Tragen Sie überall dort, wo Namen erlaubt sind, den Hostnamen ein, nicht die IP-Adresse. Namen bleiben gültig, wenn wir einen Knoten austauschen; eine fest eingetragene IP-Adresse tut das nicht.

ZweckEintrag
MX Ihrer Domänemail.conbool.com
SPF Ihrer Domäneinclude:mail.conbool.com
Exchange-Connector, eingehendmail.conbool.com
Ausgehender Weg über Conboolmx01.conbool.com
SPF für den ausgehenden Weginclude:mx01.conbool.com
Web-Oberfläche und Portalconbool.com

Adressen für die Firewall

Nur dort, wo Namen nicht möglich sind, etwa in einer Paketfilterregel:

HostIPv4Wofür
mail.conbool.com217.160.214.251Annahme Ihrer eingehenden Post, Port 25
mx01.conbool.com85.215.68.218Ausgang Ihrer Post über Conbool, Port 25

IPv6 wird für die Einlieferung derzeit nicht angeboten. Beide Adressen stehen in den SPF-Einträgen der jeweiligen Hostnamen, das ist die maßgebliche Quelle: dig TXT mail.conbool.com beantwortet die Frage jederzeit selbst und ist aktueller als jede Dokumentationsseite.

Was Sie freigeben müssen, und was nicht

  • Eingehend muss Ihr Mailserver Verbindungen von mail.conbool.com auf Port 25 annehmen. Wer den Port nur für bekannte Adressen öffnet, trägt die Adresse aus der Tabelle ein.
  • Ausgehend brauchen Sie keine Freigabe für uns. Conbool verbindet sich zu Ihnen, nicht umgekehrt.
  • Für das Portal und die Add-ins genügt gewöhnlicher HTTPS-Verkehr zu conbool.com. Kein eigener Port, keine feste Adresse.

Wenn sich etwas ändert

Eine Änderung an diesen Adressen kündigen wir mit Vorlauf an und lassen die alte Adresse während der Umstellung weiterlaufen. Wer Namen eingetragen hat, muss nichts tun. Wer Adressen eingetragen hat, bekommt die Ankündigung an die im Mandanten hinterlegte Verwaltungsadresse.