Zwei Wörter,die oft dasselbemeinen sollen.
Ein Backup holt zurück, was verloren ist. Ein Archiv weist nach, was gewesen ist. Wer eines für das andere einsetzt, merkt es entweder beim Datenverlust oder in der Prüfung, und beide Zeitpunkte sind ungünstig.
Vier Missverständnisse, die teuer werden
Sie klingen alle plausibel und sind trotzdem falsch.
Wir sichern täglich, also sind wir aufbewahrungssicher
Eine Sicherung wird überschrieben, verdichtet und nach Fristen gelöscht. Sie ist genau deshalb kein Nachweis darüber, dass eine bestimmte Nachricht unverändert vorlag.
Das Archiv ist doch unsere Rückversicherung
Ein Archiv erfasst den Schriftverkehr, nicht Dateien, Kanäle und Postfachstrukturen. Nach einem Verschlüsselungsangriff bekommen Sie damit den Arbeitsstand nicht zurück.
Die Aufbewahrungsrichtlinie reicht als Archiv
Eine Richtlinie hält Inhalte zurück, solange sie gilt, und lässt sich ändern. Revisionssicherheit verlangt, dass eine Änderung gerade nicht möglich ist.
Ein Werkzeug kann beides
Technisch schließen sich die Anforderungen aus. Das eine muss verändert und überschrieben werden dürfen, das andere darf es ausdrücklich nicht.
365 Backup
Holt zurück, was verloren ist.
Dauer betrieblich gesetzt
Archive
Weist nach, was gewesen ist.
Dauer gesetzlich gesetzt
Wer nur eine der beiden Bahnen betreibt, merkt die Lücke entweder beim Datenverlust oder in der Prüfung.
Dieselbe Nachricht, zwei Aufgaben.
Aus demselben Mailfluss entstehen zwei getrennte Bestände. Der eine dient der Rückholung und darf rollieren, der andere dem Nachweis und darf sich nicht ändern.
Backup: veränderbar, rollierend, betrieblich gesteuert
Archiv: unveränderbar, fristgebunden, prüfungsfest
Beide aus einem Vertrag und einer Oberfläche
Keine doppelte Erfassung im Mailfluss
So ordnen Sie es ein
Drei Fragen, die die Entscheidung abnehmen.
1. Was ist der Auslöser?
Fehlt etwas, das wieder da sein muss, ist es ein Fall für das Backup. Fragt jemand, was wann geschrieben wurde, ist es ein Fall für das Archiv.
2. Wer fragt?
Fragt die eigene Fachabteilung, geht es um Arbeitsfähigkeit. Fragt eine Prüfung, ein Gericht oder das Finanzamt, geht es um Nachweisbarkeit.
3. Was muss unveränderbar sein?
Was Sie einem Dritten vorlegen, muss nachweislich unverändert sein. Was Sie selbst wiederherstellen, muss vor allem vollständig und aktuell sein.
Die Unterschiede im Einzelnen
Sechs Punkte, an denen sich die beiden Aufgaben trennen.
Zweck
Das Backup stellt einen Zustand wieder her. Das Archiv belegt einen Vorgang. Daraus folgt alles Weitere.
Umfang
Das Backup erfasst Postfächer, Dateien, Kanäle und Bibliotheken. Das Archiv erfasst den Schriftverkehr, dafür lückenlos.
Veränderbarkeit
Sicherungsstände dürfen rollieren und auslaufen. Archivierte Nachrichten dürfen weder verändert noch vorzeitig entfernt werden.
Aufbewahrungsdauer
Beim Backup entscheidet der Betrieb, meist Wochen bis Monate. Beim Archiv entscheidet das Gesetz, in Deutschland regelmäßig sechs, acht oder zehn Jahre.
Zugriff
Aus dem Backup holt die Administration zurück. Im Archiv suchen Fachabteilung und Revision selbst, mit Protokoll über jeden Zugriff.
Löschung
Das Backup löscht nach Ablauf automatisch. Das Archiv löscht erst nach Fristablauf und muss eine Sperre für laufende Verfahren kennen.
Gegenüberstellung
Dieselbe Frage, zwei Antworten.
365 Backup | Conbool Archive | |
|---|---|---|
| Gelöschte Datei aus OneDrive zurückholen | ja | nein |
| Nachweis über eine Nachricht von vor sieben Jahren | nein | ja |
| Schutz vor Veränderung des Inhalts | nein | ja |
| Arbeitsstand nach einem Verschlüsselungsangriff | ja | nein |
| Erfüllt handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung | nein | ja |
Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Fristen und Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Rechtsform, Branche und Art der Unterlagen ab.
Häufige Fragen
Können wir uns nicht auf das Backup beschränken?
Reicht umgekehrt das Archiv?
Wie lange muss archiviert werden?
Was ist mit den Aufbewahrungsfunktionen von Microsoft?
Brauchen wir wirklich beides?
Was kommt zuerst?
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