Lösung · revDSG

DatenschutzkonformerDateiversand.Ohne Wenn und Aber.

Art. 8 des revidierten Datenschutzgesetzes fordert angemessene Datensicherheit nach dem Stand der Technik. SecureFiles erfüllt das im Standard: Verschlüsselung, Integritätskontrolle, Zugriffskontrolle, Protokollierung. Europäisches Hosting, kein Risiko aus dem CLOUD Act. Für Unternehmen, die Compliance nicht dem Zufall überlassen.

Warum normaler Dateiversand dem Datenschutzrecht nicht genügt

Vier strukturelle Lücken, die Standard-Mail, WeTransfer und US-Cloud-Lösungen 2026 nicht mehr schliessen.

Standard-E-Mail ist nicht Art.-32-konform

Unverschlüsselte SMTP-Übertragung erfüllt nicht den ‚Stand der Technik'. Spätestens bei Art.-9-Kategorien (Gesundheit, Religion, ethnische Herkunft) ist der Verstoss bussgeldrelevant.

US-Cloud fällt unter CLOUD Act

Der US CLOUD Act (2018) verpflichtet US-Unternehmen zur Datenherausgabe unabhängig vom Speicherort. Dropbox, Google, Microsoft, alle betroffen. Auch EU-Hosting schützt nicht.

Fehlende Löschnachweise

Art. 32 des revidierten Datenschutzgesetzes gibt der betroffenen Person den Anspruch, die Löschung oder Vernichtung ihrer Daten zu verlangen. Ohne Retention-Policy und automatische Löschung bleibt jede manuelle Zusage unbeweisbar.

Kein Audit-Trail für Art. 30

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 braucht nachweisbare Log-Strukturen. Standardversand liefert sie nicht.

Compliance-Dashboard
Echtzeit · AV-Vertrag · Audit-Log
EU-Region
DSGVO
Art. 32 · TOM
BDSG
§ 64
C5
BSI Kriterien
TCDP
Typ 2
Audit-Log (Auszug)
10:42anna@kunde.de·download · gutachten.pdf
10:38martin@ihrefirma.de·upload · kampagne.zip (18 GB)
10:29system·retention · 12 Dateien gelöscht
Hosting EU, kein US-Cloud-LayerADV · AV-Vertrag
Compliance im Blick · Live-Dashboard

Datenschutzpflichten erfüllen, ohne an sie zu denken

Verantwortlich, nachweisbar, löschbar: SecureFiles erfüllt Art. 8 revDSG durch technische und organisatorische Massnahmen, dokumentiert Downloads und Uploads, löscht automatisch nach Retention und liefert den Vertrag zur Auftragsbearbeitung, dokumentierte Massnahmen und Audit-Exporte.

Hosting ausschliesslich in der EU, ohne US-Cloud-Zwischenlayer.

Vertrag zur Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG und Zusatzvereinbarungen vorbereitet.

Audit-Log mit Downloads, Uploads, IP-Hash und Retention-Events.

Löschfristen konfigurierbar, automatische Umsetzung statt manueller Pflege.

Wie SecureFiles Art. 32 im Produkt umsetzt

Technische und organisatorische Massnahmen, konkret in Features übersetzt.

1. Verschlüsselung in-transit und at-rest

TLS 1.3 beim Upload und Download, AES-256 im Ruhezustand. Schlüsselverwaltung in Europa, auf Wunsch Ablage im eigenen S3-Bucket.

2. Europäisches Hosting, EU-Rechtsraum

Datenhaltung auf ISO-27001-zertifizierter EU-Cloud-Infrastruktur in der EU. Cloudflare-DPA mit EU-Standardklauseln; keine extraterritoriale Herausgabepflicht.

3. Audit-Log nach Art. 30 ready

Jeder Transfer, jeder Download, jede Policy-Verletzung im zentralen, exportierbaren Audit-Log. IP-Hashing schützt die Protokoll-Privatsphäre.

Compliance-Features im Standard

Nicht als Zusatzpaket, in jeder SecureFiles-Lizenz enthalten.

Mapping auf Art. 8 revDSG

Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Integritätskontrolle, Belastbarkeit, jede TOM-Anforderung auf konkrete Features gemappt.

Bereit für die Anforderungen der Aufsicht

Audit-Log, Zugriffskontrolle, Incident-Response-Hooks und Retention decken die Massnahmen des IKT-Minimalstandards und, wo NIS2 über eine EU-Einheit greift, die Mindestanforderungen aus Art. 21 der Richtlinie.

AVV-Template

Fertiger Vertrag zur Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG auf Anfrage, mit Liste der Subdienstleister und Standardklauseln; wo die DSGVO anwendbar ist, deckt derselbe Vertrag deren Art. 28 ab.

Retention 7/10/30 Tage

Automatische Löschung nach konfigurierbarer Retention. Löschung ist kryptografisch wirksam, nicht nur Marker-basiert.

Kein CLOUD-Act-Risiko

EU-Rechtsraum, EU-Hosting. Keine US-Konzernmutter als Betriebsgesellschaft. DPA mit Subunternehmern (Cloudflare) nach EU-Standardklauseln.

Datenschutz-Dashboard

Per-Tenant-Übersicht aller aktiven Transfers, Retention-Einstellungen, Betroffenenrechte-Management. Löschanfragen per Klick bearbeitbar.

Was das Datenschutzrecht verlangt, und was Anbieter liefern

Direkte Zuordnung von gesetzlicher Pflicht zu Produktfunktion.

 
SecureFiles
Üblicher US-Cloud-Dienst
Verschlüsselung Stand der Technik
TLS + AES-256 + optional E2E
Oft nur TLS, keine E2E
EU-Rechtsraum
Ja, EU
Oft US-Provider
AVV verfügbar
Fertiges Template
Individuell verhandelbar oder fehlend
Audit-Log Art. 30
Standardmässig
Rudimentär oder Add-on
Mapping auf den IKT-Minimalstandard
Dokumentiert
Nicht vorhanden
Retention-Kontrolle
Pro Tenant konfigurierbar
Meist fix, nicht steuerbar
CLOUD-Act-Risiko
Keines
Ja, auch bei EU-Hosting

Angaben zum üblichen Weg nach den öffentlich dokumentierten Voraussetzungen verbreiteter Signaturdienste, die Personendaten aus Entra ID beziehen.

FAQ zu Datenschutz und Dateiversand

Ist SecureFiles datenschutzkonform?
Ja, mit technischer Erklärung: SecureFiles erfüllt die Anforderungen an die Datensicherheit nach Art. 8 revDSG und der Datenschutzverordnung im Standard. Verschlüsselung mit TLS 1.3 auf dem Transportweg und AES-256 im Ruhezustand, Pseudonymisierung durch IP-Hashing im Audit-Log, Integritätskontrolle über signierte Links, Belastbarkeit über Multi-AZ, Zugriffskontrolle über Entra-ID-SSO und Rollen. Ein fertiger Vertrag zur Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG ist auf Anfrage verfügbar.
Was verlangt Art. 8 revDSG genau?
Art. 8 des revidierten Datenschutzgesetzes verlangt angemessene technische und organisatorische Massnahmen, damit die Datensicherheit dem Risiko entspricht; die Datenschutzverordnung konkretisiert das in den Art. 1 bis 6 mit Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit. Verlangt sind zudem Protokollierung und ein Bearbeitungsreglement in bestimmten Fällen. SecureFiles setzt diese Punkte um.
Was ist der CLOUD Act und warum betrifft er uns?
Der US CLOUD Act, der Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act von 2018, verpflichtet US-Unternehmen, Daten auf Anfrage von US-Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, unabhängig davon, wo die Daten physisch gespeichert sind. Selbst wenn Dropbox, Google oder Microsoft in Europa hosten, greift der Act für deren Mutterkonzerne. Für Personendaten, die unter das revidierte Datenschutzgesetz fallen, ist das ein strukturelles Problem, das nur ein Anbieter mit europäischer Konzernstruktur löst.
Sind WeTransfer oder Dropbox datenschutzkonform?
Für private Einzeltransfers mag das tolerierbar sein. Für Unternehmen mit Sorgfaltspflichten nein: der Anbieter hält die Schlüssel ohne vertraglichen Rahmen, die Exposition gegenüber dem CLOUD Act ist gegeben, und ein Vertrag zur Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG lässt sich so nicht skalieren. Wer Personendaten ohne solchen Vertrag an einen Auftragsbearbeiter gibt, verletzt seine Sorgfaltspflichten, was nach Art. 61 revDSG mit Busse bedroht ist.
Was ist ein AVV und brauche ich einen?
Ein Vertrag zur Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG ist Pflicht, sobald Sie Personendaten von einem Dienstleister bearbeiten lassen. Jede Nutzung von SecureFiles für geschäftliche Kommunikation erfordert einen solchen Vertrag. Wir stellen eine Standardvorlage zur Verfügung, die für die meisten Szenarien passt; individuelle Anpassungen sind möglich. Wo zusätzlich die DSGVO anwendbar ist, deckt dieselbe Vorlage deren Art. 28 ab.
Muss ich den Dateiversand nach Schweizer Recht verschlüsseln?
Nicht wörtlich, aber faktisch ja. Art. 8 revDSG verlangt angemessene Massnahmen nach dem Stand der Technik, und die Datenschutzverordnung nennt Vertraulichkeit und Integrität ausdrücklich. Bei besonders schützenswerten Personendaten nach Art. 5 lit. c revDSG, etwa Gesundheitsdaten, religiösen Ansichten oder biometrischen Daten, ist Verschlüsselung in der Praxis zwingend. Die Verletzung der beruflichen Schweigepflicht ist zudem nach Art. 62 revDSG mit Busse bedroht.
Wie hilft SecureFiles bei Aufsichtsanforderungen und NIS2?
Der IKT-Minimalstandard des Bundes und die aufsichtsrechtlichen Vorgaben verlangen Massnahmen zu Zugriffskontrolle, Kryptographie, Vorfallbehandlung, Wiederherstellung und Lieferkette. SecureFiles deckt direkt ab: Zugriffskontrolle mit Entra-ID-SSO und Rollen, Kryptographie mit E2E-Option und AES-256, Incident-Management mit Audit-Log und Alerts, Backup und Wiederherstellbarkeit über europäisches Multi-AZ-Hosting sowie Lieferkette über die Verträge zur Auftragsbearbeitung. Wo NIS2 über eine Einheit im Europäischen Wirtschaftsraum greift, deckt dieselbe Mapping-Tabelle Art. 21 der Richtlinie ab.
Wo finde ich das AVV-Template?
Das AVV-Template senden wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail zu, bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir halten es absichtlich nicht öffentlich, damit wir Klauseln an Ihre konkrete Struktur anpassen können (z.B. Subunternehmer-Liste, Standort-Erweiterungen, branchenspezifische TOM).

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