Aufrechterhaltungist nichtWiederherstellung.
Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der NIS-2-Richtlinie nennt beides in einem Satz. Die meisten Notfallpläne beantworten nur die zweite Hälfte. Für den Mailkanal ist die erste die teurere.
Wo E-Mail-Notfallpläne regelmäßig auffallen
Vier Befunde, die in Prüfungen immer wieder auftauchen.
Die Sicherung wird als Antwort auf beides angeboten
Eine Sicherung stellt Daten wieder her, nachdem der Vorfall vorbei ist. Sie sagt nichts darüber, wie während des Vorfalls gearbeitet wird. Wer auf die Frage nach der Aufrechterhaltung mit der Sicherungsstrategie antwortet, hat die Frage nicht beantwortet.
Der Plan verlässt sich auf fremde Fristen
Dass eingehende Mail nicht sofort verloren geht, liegt an der Wiederholung der sendenden Server. Wie lange die dauert, entscheidet deren Konfiguration, nicht Ihre.
Der Meldeweg hängt an E-Mail
Ein Eskalationsplan, dessen erster Schritt eine E-Mail ist, funktioniert bei einem Mailausfall nicht.
Der Plan wurde nie erprobt
Die Richtlinie verlangt, dass der Notfallplan zur Anwendung kommt. Ein ungeprüfter Wiederherstellungsweg ist der häufigste Befund überhaupt.
Was der Mailkanal konkret braucht
Drei Bausteine, die sich prüfen und belegen lassen.
1. Erkennung mit Zeitstempel
Ein Ausfall muss festgestellt und protokolliert werden, nicht zufällig bemerkt. Conbool hält den Zustand je Domäne fest, samt Beginn und Ende.
2. Ersatzverfahren für die Erreichbarkeit
Die Belegschaft muss während des Ausfalls lesen und antworten können. Das ist der Kern der Aufrechterhaltung und der Punkt, der am häufigsten fehlt.
3. Nachweis statt Behauptung
Wann der Notfallbetrieb galt, wie lange und wie viele Nachrichten betroffen waren, steht als Verlauf zur Verfügung. Das ist die Grundlage der Meldung und der späteren Aufarbeitung.
Was Conbool zur Betriebskontinuität beiträgt
Ehrlich abgegrenzt: der Mailkanal, nicht das gesamte Krisenmanagement.
Aufrechterhaltung für den Mailkanal
Lesen und Antworten laufen weiter, während das Primärsystem steht. Genau die Hälfte der Anforderung, die Sicherungen nicht abdecken.
Protokollierter Zustand
Beginn, Ende und Dauer jedes Notfallbetriebs sind nachvollziehbar dokumentiert und für die Meldepflicht verwertbar.
Schutz bleibt im Notfall aktiv
Auch während eines Ausfalls durchläuft jede Nachricht die vollständige Prüfung. Eine Ausnahmeregel für den Notfall wäre genau das Einfallstor, das Angreifer suchen.
Kein zusätzlicher Anbieter
Der Mailweg bleibt unverändert. Es kommt kein weiterer Verarbeiter und kein weiterer Vertrag hinzu.
Verarbeitung in der EU
Betrieb und Speicherung liegen in der EU, ohne Unterauftragnehmer außerhalb. Auch für die eigene Lieferkettenbetrachtung relevant.
Auch im eigenen Rechenzentrum
Wer die Aufrechterhaltung nicht an einen Betreiber abgeben will, betreibt dieselbe Funktion in der eigenen Umgebung.
Wiederherstellung und Aufrechterhaltung im Vergleich
Beide werden in Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c genannt. Sie leisten Unterschiedliches.
Aufrechterhaltung | Sicherung und Wiederherstellung | |
|---|---|---|
| Wirkt während des Vorfalls | ja | nein |
| Wirkt nach dem Vorfall | nicht nötig | ja |
| Verhindert Datenverlust | nein, das tut die Warteschlange des Absenders | ja |
| Verhindert Arbeitsausfall | ja | nein |
| Belegbar durch Protokoll | ja | nur durch erprobte Wiederherstellung |
| Ohne die andere ausreichend | nein | nein |
Die Gegenüberstellung beschreibt den Betrieb im Unternehmen. Für einzelne Anwender bleibt die Verschlüsselung im Client eine tragfähige Lösung.
Häufige Fragen
Was genau verlangt Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c?
Reicht eine Sicherung, um die Anforderung zu erfüllen?
Gilt das auch für uns, wenn wir kein KRITIS-Betreiber sind?
Ersetzt Conbool unseren Notfallplan?
Was ist im Ernstfall der Nachweis?
Wie hängt das mit der Meldepflicht zusammen?
Muss der Plan geübt werden?
Können wir das im eigenen Rechenzentrum betreiben?
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