E-Mail-Archivierungfür Steuerberaterund Kanzleien.
Klientenkommunikation und Belege unterliegen strengen Aufbewahrungspflichten. Conbool Archive legt jede geschäftliche E-Mail revisionssicher nach § 132 BAO ab, wahrt die Verschwiegenheitspflicht nach § 80 WTBG 2017 und läuft in EU-Rechenzentren, als Cloud oder vollständig On-Premise.
E-Mail-Archivierung für Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder in Österreich
Revisionssichere Archivierung der Klientenkommunikation nach BAO und UGB, unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht aus § 80 WTBG 2017.
Warum Kanzleien archivieren müssen.
Worauf es in der österreichischen Steuerberatungskanzlei ankommt
Drei Punkte, die für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Berufsberechtigte nach dem WTBG 2017 besonders zählen.
Prüfungssicherheit nach § 132 BAO
Jede Klienten-E-Mail und jeder Beleg unveränderbar abgelegt, mit automatischer Frist und lückenlosem Nachweis für die Außenprüfung.
Verschwiegenheitspflicht
Berufsberechtigte sind nach § 80 Abs. 1 WTBG 2017 zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, verschlüsselte Klientenkommunikation bleibt daher auch im Archiv geschützt. Zugriffe laufen kontrolliert, mit Vier-Augen-Freigabe für sensible Herausgaben und einem aktivierbaren Zugriffsprotokoll, das den Umgang mit Klientendaten belegt.
Europäischer Anbieter
EU-Rechenzentren, europäischer Vertragspartner und ein im Auftragsverarbeitungsvertrag benannter Datenstandort, für Kanzleien mit hohen Vertraulichkeitsanforderungen ein Muss.
Was die Kanzlei für BAO, UGB und WTBG braucht
Von der Erfassung bis zur Außenprüfung.
Lückenlose Erfassung
Ein- und ausgehende sowie interne Klientenkommunikation, direkt im Mailfluss oder per Journaling aus Microsoft 365, unabhängig davon, ob die Kanzlei mit BMD NTCS, RZL oder DATEV Österreich arbeitet.
Fristen automatisch
Aufbewahrungsklassen nach § 212 UGB und § 132 BAO, regelbasiert je Postfach oder Abteilung, mit protokollierter Löschung nach Ablauf.
Revisionssicher (WORM)
Unveränderbare Ablage nach § 131 Abs. 1 Z 8 BAO, im Compliance-Tarif mit Object-Lock, gesichert über eine extern verankerte Hash-Kette.
Schnelle Recherche
Volltextsuche über Betreff, Inhalt und Anhänge, auch über verschlüsselte Klientenmail, die das Gateway entschlüsselt, etwa wenn das Finanzamt bei einer Außenprüfung nach § 147 BAO einzelne Belege anfordert.
Kontrollierte Herausgabe
eDiscovery mit Fällen, Sperren und Vier-Augen-Freigabe, für Anfragen von Klienten, Gerichten oder der Abgabenbehörde.
Altbestand übernehmen
Bestehende Archive aus PST, MBOX und EML serverseitig einlesen, Integritätsnachweis per SHA-256, damit auch die Jahrgänge vollständig vorliegen, die nach § 132 Abs. 1 BAO noch in der Frist liegen.
Warum Conbool für österreichische Kanzleien
Vier Gründe, die für Wirtschaftstreuhänder in Österreich den Ausschlag geben.
EU-Souveränität für Klientendaten statt US-Konzern
Europäischer Vertragspartner und EU-Rechenzentren. Für die Verschwiegenheit nach § 80 WTBG 2017 ein echter Unterschied gegenüber Anbietern mit US- oder Kanada-Mutter.
Verschlüsselte Mail durchsuchbar
Vom Gateway entschlüsselte S/MIME- und PGP-Klientenmail wird zusätzlich im Klartext durchsuchbar archiviert und bleibt so nach § 132 Abs. 3 BAO lesbar, das Original bleibt verschlüsselt im Postfach.
Interne Mail lückenlos
Auch die interne Abstimmung zwischen Sachbearbeitung, Lohnverrechnung und Kanzleileitung wird über Journaling erfasst, nicht nur der Verkehr mit Klienten.
Cloud oder On-Premise
Dieselbe Lösung in der EU-Cloud oder im eigenen Haus – die Kanzlei entscheidet, ohne die Architektur zu wechseln.
In drei Schritten zum Kanzleiarchiv nach BAO
1. Anbindung
Microsoft 365 per Journalregel oder das Gateway anbinden, parallel zu BMD NTCS, RZL oder DATEV Österreich. Die Erfassung startet ohne Eingriff in die Zustellung und ohne Berührung des Übermittlungswegs über FinanzOnline.
2. Fristen setzen
Standardfrist und Regeln nach UGB und BAO festlegen. Neue Klienten-Mail erhält automatisch die passende Klasse.
3. Altbestand übernehmen
Bestehende Archive importieren, die Vollständigkeit für die laufende Frist nach § 132 BAO prüfen, alte Lösung ablösen.
FAQ
Müssen Steuerberater in Österreich E-Mails archivieren?
Wie lange gelten die Fristen nach BAO und UGB?
Bleibt die Verschwiegenheit nach § 80 WTBG 2017 gewahrt?
Funktioniert das mit den Prozessen unserer Kanzleisoftware?
Cloud oder eigener Server?
Wie schnell ist die Einführung?
Kanzleiarchiv nach BAO, das die Prüfung besteht.
Conbool Archive: revisionssicher nach § 132 BAO, EU-Hosting, Verschwiegenheit gewahrt. In 30 Minuten in Ihrer Kanzlei gezeigt, von der Journalregel bis zur Anfrage der Abgabenbehörde.