Patientenpost.Verschlüsselt.Ohne Hürde.
Patientenkommunikation und Befundversand außerhalb der KIM-Pflichtfälle. § 203 StGB-Bezug, EU-Hosting, Audit-Log nach DSGVO Art. 30. Stand 2026.
Patientenpost ohne Account und ohne KIM-Zwang.
- Befunde per Fax oder unverschlüsselter MailWeb-Reader oder S/MIME, Audit-Log inklusive
- Patientendatenversand als manueller Risikoschritt
Compliance-Anker
Vier Bausteine für Praxis und MVZ.
SecureMail für Patientenpost, SecureFiles für Befundpakete, MailGuard gegen Praxis-Phishing, Disclaimer für berufsrechtliche Pflichtangaben.
Vier Szenarien aus der Praxis.
Vom Patient zur Klinik und zurück.
Befund an den Patienten
Patient ohne Software erhält den Befund über den Web-Reader, ohne KIM-Konto. Audit-Log dokumentiert Abruf und Lesezeit.
DICOM an den überweisenden Kollegen
SecureFiles als direkte Linie für DICOM-Pakete jenseits der Outlook-Größenlimits.
Anfrage an die Versicherung
Versicherungs-Anfragen mit Patientendaten verschlüsselt, mit dokumentiertem Empfang.
Praxis-IT bleibt Praxis-IT.
Conbool sitzt vor Microsoft 365 oder Exchange Online der Praxis. Telematikinfrastruktur und Praxisverwaltungssystem bleiben unverändert.
MX-Switch
SMTP-Eingang läuft über Conbool, M365-Tenant bleibt das Backend.
KIM bleibt parallel
Conbool ersetzt KIM nicht. KIM-Pflichtfälle laufen über die Telematik weiter.
Outlook-Add-in
Classic, New und Web. Kein Setup an Praxisrechnern.
§ 203 StGB und DSGVO Art. 9 technisch.
Patientendaten sind besonders schutzwürdig. Conbool liefert die Schutzmaßnahmen aus Art. 32 DSGVO als Default.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader, je nach Empfänger.
Audit-Log nach Art. 30 DSGVO
Pro Patientenkontakt: wer, wann, von wo zugegriffen hat.
AVV nach Art. 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvertrag mit Conbool, Sub-Prozessor-Liste in der DPA.
Pilot in einer Praxis, dann MVZ-weit.
Eine Praxis startet, das MVZ folgt. Keine Eingriffe in die Telematik.
Pilot in einer Praxis
Eine Praxis testet, der Rest bleibt unverändert.
Rollout im MVZ
Outlook-Add-in für alle Praxen über das Microsoft-Admin-Center.
KIM bleibt KIM
Pflichtfälle wie eAU oder eRezept laufen ungestört weiter.
Häufige Fragen
Ersetzt Conbool KIM?
Wie passt das zu § 203 StGB?
Wie lesen Patienten unsere Mails?
Verwandte Lösungen
Patientenpost verschlüsselt, ohne Hürde für den Patienten.
Demo in 30 Minuten. Pilot in einer Praxis. Modular pro Funktion.
Quellen und Stand
Aussagen zu § 203 StGB basieren auf der geltenden Strafrechtsfassung. Aussagen zur DSGVO basieren auf der Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 9 und Art. 32. Aussagen zu KIM basieren auf den jeweils geltenden Spezifikationen der gematik. Stand 2026.
KIM und ePA sind Bezeichnungen der gematik GmbH. Microsoft, Microsoft 365 und Outlook sind Marken der Microsoft Corporation. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH.