Patientendaten verschlüsseln.Ärztliche Schweigepflicht digital.KIM-Mail Ergänzung ohne TI-Eingriff.
Patientenkommunikation außerhalb der Telematikinfrastruktur: Befundversand, Vorbefund-Anforderung, Versicherungskorrespondenz und Selbstzahler-Rechnungen verschlüsselt per E-Mail. § 203 StGB-Bezug, EU-Hosting, Audit-Log nach DSGVO Art. 30. Stand 2026.
Patientenpost ohne Account, ohne KIM-Zwang, mit Audit-Log.
- Befundversand per Fax oder unverschlüsselter E-Mail an den HausarztWeb-Reader oder S/MIME aus Outlook, Audit-Log für jeden Empfangsnachweis
- Patientendaten in Outlook-Anhängen ohne Verschlüsselung als RisikoschrittSecureMail als Default direkt aus Outlook Classic, New oder Web
- DICOM-Bildmaterial auf USB-Stick oder per WeTransfer an den überweisenden KollegenSecureFiles als direkte Linie für radiologische Befundpakete bis mehrere Gigabyte
Compliance-Anker für Arztpraxen
Conbool ersetzt nicht KIM, ePA, eRezept oder eAU und greift nicht in die Telematikinfrastruktur ein. Conbool deckt die Patienten- und Praxis-Kommunikation außerhalb der KIM-Pflichtfälle ab. § 203 StGB-Bezug gilt bei korrekter Konfiguration der Verschlüsselungs-Default-Regel und dokumentierter Mitarbeitendenschulung der MFA, MTRA und der angestellten Aerzte. Die berufsrechtliche Verantwortung verbleibt bei der Praxisleitung.
Vier Bausteine für Praxis und MVZ.
SecureMail für Patientenpost, SecureFiles für DICOM und radiologische Befundpakete, MailGuard gegen gefälschte KV-Mails und Praxis-Phishing, Disclaimer für berufsrechtliche Pflichtangaben nach Heilberufsrecht der Aerztekammern.
SecureMail
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader für Patienten und Empfänger ohne Zertifikat. Outlook-Add-in für Classic, New und Web mit One-Click-Verschlüsselung. Standardisierte Schlüsselverwaltung pro Praxisträger oder MVZ, ohne Eingriff in den TI-Konnektor oder die gematik-Komponenten. Default-Verschlüsselungsregel pro Domain konfigurierbar.
SecureMail im DetailSecureFilesSecureFiles
DICOM-Pakete, radiologische Befunde, Histologie-Schnittbilder und Operationsberichte als direkte Linie zwischen Praxis, Klinik und überweisendem Kollegen. Passwort- oder Empfänger-Authentifizierung, Ablauffristen pro Link, signierte Download-URLs, vollständiger Empfangsnachweis im Audit-Log nach DSGVO Art. 30 für die Behandlungsdokumentation.
SecureFiles im DetailMailGuardMailGuard
Erkennt gefälschte KV-, KBV-, Aerztekammer- und Krankenkassen-Mails, Business-Email-Compromise gegen die Praxisverwaltung sowie Credential-Phishing gegen die Microsoft-365-Anmeldung. Mehrstufige Prüfung auf SPF, DKIM, DMARC, Header-Anomalien, Lookalike-Domains und Anhang-Sandbox vor dem Eingang in den M365-Tenant.
MailGuard im DetailDisclaimerDisclaimer
Server-seitige Pflichtangaben für Praxisinhaber, MVZ-Geschäftsführung und angestellte Aerzte. Heilberufsrechtliche Angaben nach Berufsordnung der Landesärztekammer, lebenslange Arztnummer (LANR), Betriebsstättennummer (BSNR), KV-Bezirk und Aerztekammer werden zentral aus dem Active Directory gepflegt und in jede ausgehende E-Mail eingesetzt.
Disclaimer im DetailVier Szenarien aus dem Praxisalltag.
Vom Patient zur Klinik und zurück, außerhalb der KIM-Pflichtfälle.
Befund an den Patienten außerhalb der ePA
Der Patient ohne KIM-Anschluss und ohne ePA-Aktivierung erhält den Laborbefund, das Allergologie-Ergebnis oder den Histologie-Bericht über den Web-Reader im Browser. Keine Software-Installation, kein Account, keine TI-Komponente am Patienten-Endgerät nötig. Das Audit-Log dokumentiert Abrufzeitpunkt, IP-Bereich und Lesedauer für die Praxisdokumentation und den möglichen Nachweis im Streitfall.
DICOM an den überweisenden Kollegen
Radiologische Befunde mit DICOM-Bildmaterial gehen per SecureFiles an den überweisenden Hausarzt, den Orthopäden oder die Klinik, jenseits der Outlook-Anhangsgrenze von 25 MB und ohne CD-Versand per Post oder USB-Stick. Der Empfänger lädt das komplette Studienpaket per signierten Link mit definierter Ablauffrist, der Versand bleibt mit Hash-Prüfung dokumentiert.
Korrespondenz mit PKV, MDK und Berufsgenossenschaft
Anfragen an private Krankenversicherer, den Medizinischen Dienst, Gutachter im SGB-V-Verfahren oder die Berufsgenossenschaft enthalten regelmäßig Diagnosen, ICD-10-Codes, Therapieverläufe und Befundkopien. SecureMail verschlüsselt die Anfrage Ende-zu-Ende, mit Empfangsnachweis für das Praxis-QM und das Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO Art. 30.
Praxis-Phishing und gefälschte KV-Mails abfangen
MailGuard erkennt gefälschte Mails der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer oder vermeintliche KIM-Störungsmeldungen mit Authentifizierungs-Anomalien, SPF-, DKIM- und DMARC-Brüchen sowie Lookalike-Domains. Die MFA an der M365-Anmeldung wird vor Credential-Phishing geschützt, bevor PVS-Zugänge und KV-Abrechnungsstrecken kompromittiert werden.
Praxis-IT bleibt Praxis-IT, TI bleibt unberührt.
Conbool sitzt vor Microsoft 365 oder Exchange Online der Praxis oder des MVZ-Trägers. Telematikinfrastruktur, TI-Konnektor, PVS, KIM-Clientmodul und ePA-Aktorensystem bleiben architektonisch unverändert. Es gibt keinen Eingriff in den gematik-Komponentenpfad, keine Aenderung an HBA, SMC-B oder eHBA und keine Anpassung an den Konnektor-Updates der gematik.
MX-Switch vor Microsoft 365
Der eingehende SMTP-Verkehr läuft über Conbool-Gateways in Deutschland, der M365-Tenant bleibt das Backend für Postfach und Kalender. Outbound-Routing über Conbool-Connector für Verschlüsselung und Signatur.
KIM parallel, nicht abgelöst
KIM-Pflichtfälle wie eAU, eArztbrief, eHKS, eRezept-Mailfaden und Laborbefund-Versand laufen über den TI-Konnektor und das KIM-Clientmodul weiter. HBA und SMC-B bleiben unberührt.
Outlook-Add-in für Praxispersonal
Outlook Classic, New und Web werden bedient. Kein lokaler Setup-Schritt an Praxisrechnern, Verteilung über das Microsoft-Admin-Center per Manifest-Datei und Intune-Policy.
Koexistenz mit PVS-Herstellern
medatixx, CGM Albis, CGM Turbomed, RED medical, x.concept, Doctolib und vergleichbare PVS bleiben unverändert. Conbool koexistiert ausschließlich über Outlook und SMTP.
§ 203 StGB, DSGVO Art. 9 und KBV-Richtlinie technisch.
Patientendaten gelten als besondere Kategorien personenbezogener Daten nach DSGVO Art. 9 Abs. 1, ihre Verarbeitung ist nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 zulässig. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB verlangt technisch-organisatorische Maßnahmen, die Conbool als Default liefert. Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V wird im Bereich E-Mail-Sicherheit und Transportverschlüsselung abgedeckt, ergänzt um den Empfangsnachweis für das Praxis-QM nach Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader, je nach Empfängerprofil. Schlüssel werden pro Praxisträger oder MVZ getrennt verwaltet, mit Recovery-Prozess für ausscheidende Aerzte.
Audit-Log nach Art. 30 DSGVO
Pro Patientenkontakt wird protokolliert: Absender, Empfänger, Zeitstempel des Versands, Zeitstempel des Abrufs, IP-Bereich, Lesezeit und gegebenenfalls die Antwort des Empfängers.
AVV nach Art. 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Conbool GmbH, Sub-Prozessor-Liste in der DPA, TOM-Beschreibung im Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, Meldekette nach Art. 33 bei Datenpannen.
Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrung gemäß § 630f BGB für die Patientenakte zehn Jahre, Röntgenverordnung bis zu dreißig Jahre, konfigurierbares Löschkonzept pro Mandant und pro Dokumentenklasse.
Pilot in einer Praxis, dann MVZ- oder Verbund-weit.
Eine Praxis startet, der Rest des MVZ oder Praxisverbunds folgt. Keine Eingriffe in TI-Konnektor, KIM-Clientmodul oder PVS. Die KV-IT-Beauftragten müssen nicht eingebunden werden, da die Telematikstrecke unberührt bleibt.
Pilot in einer Praxis
Eine Praxis testet vier bis sechs Wochen, der Rest des MVZ bleibt unverändert. Berichtspflicht gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragten enthalten, inklusive TOM-Update für das Verarbeitungsverzeichnis.
Rollout im MVZ oder Verbund
Outlook-Add-in für alle Standorte über das Microsoft-Admin-Center, alternativ per Intune-Policy. Zentrale Schlüsselverwaltung pro Träger, getrennte Mandanten je Praxis möglich, getrennte Disclaimer je Berufsbild.
KIM, eRezept und eAU bleiben
Pflichtfälle wie eAU, eRezept, eArztbrief, eHKS und der KBV-Sicherheitscheck nach § 75b SGB V laufen ungestört weiter. Conbool bedient ausschließlich die nicht-TI-Strecke über Outlook.
Schulung des Praxispersonals
Empfehlungen für MFA-Schulung der MFA und MTRA, Briefkopf-Konsistenz, ICD-10-Diktion im Klartext-Header und QM-Dokumentation nach der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses enthalten.
Häufige Fragen aus Arztpraxis und MVZ
Ersetzt Conbool KIM, ePA oder eRezept?
Wie deckt Conbool die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB technisch ab?
Wie lesen Patienten unsere Mails, ohne KIM-Konto oder Zertifikat?
Wie passt Conbool zur KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V?
Wie steht es mit DICOM, Histologie und großen radiologischen Befundpaketen?
Ist Conbool für MVZ und Praxisverbünde mit mehreren Standorten geeignet?
Wie läuft die Koexistenz mit Praxisverwaltungssystemen wie medatixx, CGM oder RED?
Verwandte Lösungen
SEPPmail-Alternative
SaaS-SecureMail aus der EU, ohne Appliance-Pflege.
NIS-2 E-Mail-Verschlüsselung
S/MIME, PGP und Domain-Verschlüsselung nach NIS-2 angemessen.
NIS-2 E-Mail-Sicherheit
NIS-2-konforme E-Mail-Sicherheit mit Audit-Trail.
PDF-Verschlüsselung
Sensible PDFs verschlüsselt versenden, ohne Empfänger-Konto.
Secure Message Portal
Empfänger-Web-Reader für Schlüssel-lose Empfänger.
Verwandte Branchen
Conbool ist in benachbarten Branchen mit ähnlichem Compliance-Profil im Einsatz.
Patientendaten verschlüsselt versenden, ohne Hürde für den Patienten.
Demo in 30 Minuten. Pilot in einer Praxis. Modular pro Funktion und Postfach. Kein TI-Eingriff.
Quellen und Stand
Aussagen zur ärztlichen Schweigepflicht basieren auf § 203 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 StGB sowie auf den Berufsordnungen der Landesärztekammern in der jeweils geltenden Fassung. Aussagen zur DSGVO basieren auf der Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 9 zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Art. 28 zur Auftragsverarbeitung, Art. 30 zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 32 zur Sicherheit der Verarbeitung sowie Art. 33 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Aussagen zur KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie basieren auf der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75b SGB V. Aussagen zur Telematikinfrastruktur, zu KIM, ePA, eRezept, eAU und eArztbrief basieren auf den jeweils geltenden gematik-Spezifikationen. Aufbewahrungsfristen folgen aus § 630f BGB (Patientenakte, mindestens zehn Jahre) und der Röntgenverordnung (bis zu dreißig Jahre für Aufnahmen). Hinweise zur Behandlungsdokumentation orientieren sich an § 10 der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Aerztinnen und Aerzte. Stand 2026.
KIM, ePA, eRezept, eAU und Telematikinfrastruktur sind Bezeichnungen der gematik GmbH. Microsoft, Microsoft 365 und Outlook sind Marken der Microsoft Corporation. medatixx, CGM, CGM Albis, CGM Turbomed, RED medical, x.concept und Doctolib sind Marken der jeweiligen Hersteller. KBV ist eine Bezeichnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH.