
Mit der Übernahme von Hornetsecurity durch Proofpoint gerät ein bisher deutscher E-Mail-Security-Anbieter unter US-Eigentümerschaft. Dieser Beitrag ordnet den Eigentümerwechsel ein, erklärt die Folgen für Datenhoheit und CLOUD Act, zeigt, worauf deutsche Kunden bei einem Anbieterwechsel achten sollten, und wie Conbool als europäische Alternative positioniert ist.
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Am 9. Dezember 2025 hat der US-Sicherheitskonzern Proofpoint die Übernahme von Hornetsecurity für rund 1,8 Milliarden US-Dollar abgeschlossen. Damit wechselt einer der bekanntesten europäischen Anbieter für E-Mail-Sicherheit, ursprünglich in Deutschland gegründet, in US-amerikanische Eigentümerschaft. Für IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen im DACH-Raum ist das mehr als eine Randnotiz aus der Branche. Es berührt die Frage, wer langfristig die Kontrolle über die eigene E-Mail-Kommunikation hat.
Dieser Beitrag ordnet den Eigentümerwechsel sachlich ein, erklärt, welche Folgen er für Datenhoheit und CLOUD Act hat, worauf bei einem Anbieterwechsel zu achten ist und wie Conbool als europäische Alternative positioniert ist. Wer einen direkten Funktionsvergleich sucht, findet ihn auf der Seite Conbool im Vergleich zu Hornetsecurity.
TL;DR: Proofpoint hat Hornetsecurity am 9. Dezember 2025 für rund 1,8 Milliarden US-Dollar übernommen. Ein bisher deutscher Anbieter steht damit unter US-Eigentümerschaft, und Proofpoint selbst gehört seit 2021 dem US-Investor Thoma Bravo. Kurzfristig laufen Verträge weiter, mittelfristig stellen sich Fragen zu Datenhoheit, CLOUD Act und Produkt-Roadmap neu. Wer digitale Souveränität priorisiert, sollte den Eigentümerwechsel zum Anlass nehmen, eine europäische Alternative zu prüfen. Der technische Wechsel erfolgt im Kern über eine MX-Umstellung.
Die Übernahme verändert nicht die Software über Nacht, sie verändert die Kontrollstruktur dahinter. Vier Aspekte sind für deutsche Kunden besonders relevant.
Hornetsecurity war über Jahre als europäischer Anbieter positioniert, mit Wurzeln in Hannover. Mit dem Abschluss der Transaktion liegt die Eigentümerschaft nun bei Proofpoint, das seit 2021 dem US-Finanzinvestor Thoma Bravo gehört. Die Kontrolle über Strategie, Investitionen und Produktentscheidungen verlagert sich damit in die Vereinigten Staaten. Das ist eine geschäftliche Realität, kein Vorwurf: Konsolidierung gehört zur Branche. Entscheidend ist, dass Kunden die Konsequenzen kennen.
Der zentrale Punkt für regulierte Organisationen ist die Datenhoheit. Sobald eine Muttergesellschaft US-Recht unterliegt, fällt der Dienst potenziell in den Anwendungsbereich des US-CLOUD Act. Dieses Gesetz kann US-Anbieter verpflichten, Daten herauszugeben, die ihrer Kontrolle unterliegen, selbst wenn diese physisch in europäischen Rechenzentren liegen. Ein EU-Standort allein beseitigt dieses Risiko nicht. Maßgeblich ist die Eigentümer- und Kontrollstruktur, nicht nur der Speicherort.
Nach einer Übernahme werden Produktlinien häufig konsolidiert. Funktionen wandern in das Portfolio des Käufers, einzelne Bausteine werden zusammengeführt oder eingestellt, Preismodelle werden harmonisiert. Für Kunden bedeutet das eine Phase der Unsicherheit: Welche Funktionen bleiben erhalten, welche werden in das Proofpoint-Portfolio integriert, und wie entwickeln sich die Konditionen? Diese Fragen lassen sich heute nicht abschließend beantworten, sie gehören aber in jede Risikobewertung.
Kurzfristig laufen bestehende Verträge und Dienste in der Regel unverändert weiter. Genau das ist der Moment, in dem sich eine ruhige Bewertung lohnt, ohne Zeitdruck. Wer jetzt Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisanpassungsklauseln kennt, kann einen möglichen Wechsel sauber zum nächsten regulären Termin planen, statt später unter Druck zu reagieren.
Digitale Souveränität ist 2026 kein abstraktes Schlagwort mehr, sondern ein konkretes Schutzziel. Für viele Organisationen im DACH-Raum gehört die Frage, in wessen Rechtsraum die eigene Kommunikation verarbeitet wird, inzwischen zur Risikobewertung und zur Compliance.
Mehrere Entwicklungen treiben das: Die NIS2-Richtlinie macht Maßnahmen zur Sicherheit der Netz- und Informationssysteme verbindlich und stärkt die Verantwortung der Geschäftsleitung. Artikel 32 DSGVO verlangt Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Behörden fordern in Ausschreibungen zunehmend nachweisbare europäische Datenhaltung. In all diesen Fällen ist es ein Unterschied, ob der Dienstleister im europäischen Rechtsraum kontrolliert wird oder bei einer US-Muttergesellschaft.
Souveränität heißt dabei nicht Abschottung. Sie heißt, die Kontrolle über die eigenen Daten nachweisbar zu behalten: über Hosting, Betrieb, Vertragspartner und den anwendbaren Rechtsrahmen. Genau diese Nachweisbarkeit wird durch einen US-Eigentümerwechsel schwieriger. Warum digitale Souveränität bei E-Mail gerade jetzt zum Schutzziel wird und wie sie sich umsetzen lässt, vertieft der Beitrag zur digitalen Souveränität bei der E-Mail-Verschlüsselung.
Ein Wechsel des E-Mail-Security-Anbieters klingt aufwändiger, als er technisch ist. Im Kern läuft der gesamte Verkehr ohnehin über ein vorgeschaltetes Mailgateway, das per MX-Eintrag adressiert wird. Der Wechsel besteht also darin, dieses Gateway auszutauschen, nicht die Postfächer. Welche Kriterien bei der Auswahl des neuen Anbieters zählen, behandelt der Vergleich der E-Mail-Security-Gateways im Detail; hier geht es um den Wechsel selbst. Vier Punkte verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit.
| Schritt | Worauf zu achten ist |
|---|---|
| Funktionsabgleich | Alle aktiven Schutzfunktionen erfassen: Spam- und Phishing-Filter, Anhang- und Malware-Schutz, Quarantäne, DLP, Verschlüsselung, Signatur- und Disclaimer-Management. Lücken vor dem Wechsel schließen. |
| Richtlinien und Allowlists | Bestehende Regeln, Quarantäne-Einstellungen und Allowlists vertrauenswürdiger Partner übertragen, damit der Mailfluss ohne Reibung weiterläuft. |
| MX-Umstellung | Der eigentliche technische Schritt: MX-Eintrag auf das neue Gateway umstellen und SPF um die neue Versand-Infrastruktur ergänzen. Zunächst im Beobachtungsmodus, dann scharfschalten. |
| Vertragslaufzeit | Kündigungsfristen und Laufzeiten beim bisherigen Anbieter prüfen und den Wechsel zum nächsten regulären Termin planen, um Doppelkosten zu vermeiden. |
Wichtig ist eine Übergangsphase im Beobachtungsmodus, bevor Blockierungsregeln scharf gestellt werden. So lassen sich False Positives erkennen und Allowlists nachschärfen, ohne den Mailfluss zu gefährden. Ein sauber geplanter Wechsel ist in der Regel in wenigen Tagen technisch abgeschlossen, die Feinjustierung folgt in den ersten ein bis zwei Wochen im Produktivbetrieb.
Wer den Schutzumfang vorab gegen einen US-Wettbewerber abgleichen möchte, findet die Gegenüberstellung auf den Seiten Conbool im Vergleich zu Proofpoint und Conbool im Vergleich zu Hornetsecurity.
Conbool ist ein in Deutschland entwickelter Anbieter für E-Mail-Sicherheit und Verschlüsselung. Hosting, Betrieb und Vertragspartner liegen im europäischen Rechtsraum. Das ist kein Marketingargument gegen Wettbewerber, sondern eine strukturelle Eigenschaft: Die Kontrolle über die Verarbeitung bleibt nachweisbar in Europa, außerhalb der Reichweite des US-CLOUD Act.
Hornetsecurity und Proofpoint sind etablierte Anbieter mit ausgereiften Produkten. Wer mit ihnen zufrieden ist und die Eigentümerfrage für unkritisch hält, hat keinen Grund zu wechseln. Für Organisationen jedoch, für die digitale Souveränität ein eigenständiges Schutzziel ist, verschiebt der Eigentümerwechsel die Abwägung. Hier setzt Conbool an.
Der zentrale Baustein ist Conbool MailGuard, das vorgeschaltete Sicherheits-Gateway. Es filtert eingehende Bedrohungen, bevor sie den Posteingang erreichen, und schützt in beide Richtungen:
Wer den aktuellen Sicherheitsstatus seiner Domäne zuerst sehen möchte, kann das mit dem kostenlosen E-Mail-Sicherheits-Check tun. Conbool bietet damit eine vollständige Alternative zum bisherigen Funktionsumfang, ohne dass die Kontrolle über die Daten den europäischen Rechtsraum verlässt.
Ja. Proofpoint hat die Übernahme von Hornetsecurity am 9. Dezember 2025 für rund 1,8 Milliarden US-Dollar abgeschlossen. Damit gehört ein bislang in Deutschland gegründeter Anbieter nun zu einem US-Konzern. Proofpoint selbst befindet sich seit 2021 im Besitz des US-Finanzinvestors Thoma Bravo. Für Bestandskunden ändert sich der Vertragspartner nicht über Nacht, die langfristige Kontrollstruktur des Dienstes liegt jedoch ab sofort in den Vereinigten Staaten.
Kurzfristig laufen bestehende Verträge und Dienste in der Regel unverändert weiter. Mittel- bis langfristig sind drei Punkte relevant: Erstens kann sich die Produkt-Roadmap verschieben, wenn Funktionen in das Proofpoint-Portfolio integriert oder konsolidiert werden. Zweitens stellt sich die Frage der Datenhoheit neu, da ein US-Mutterkonzern dem CLOUD Act unterliegt. Drittens sollten Kunden Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisanpassungsklauseln prüfen. Wer Souveränität priorisiert, sollte den Eigentümerwechsel zum Anlass nehmen, Alternativen zu bewerten.
Mit der Übernahme durch Proofpoint geht die Kontrolle über einen bisher deutschen Anbieter an einen US-Konzern über. Für regulierte Branchen, den öffentlichen Sektor und NIS2-betroffene Unternehmen ist die digitale Souveränität ein eigenständiges Schutzziel: Daten und Kontrolle sollen im europäischen Rechtsraum bleiben, außerhalb der Reichweite des US-CLOUD Act. Eine europäische Alternative wie Conbool stellt Betrieb, Hosting und Vertragspartner in Deutschland und der EU bereit und macht die Datenhoheit damit nachweisbar.
Der technische Wechsel eines cloudbasierten Dienstes ist überschaubar, weil er im Kern über eine Umstellung des MX-Eintrags und die Anpassung von SPF erfolgt, ohne Eingriff in die Postfächer. Der eigentliche Aufwand liegt im Abgleich der Funktionen, im Übertragen von Richtlinien und Allowlists sowie in einer Übergangsphase im Beobachtungsmodus. Die Lizenzkosten richten sich meist nach der Zahl der Postfächer. Wichtig ist der Blick auf die laufende Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter, damit der Wechsel zum nächsten Kündigungstermin sauber geplant werden kann.
Durch die Eingliederung in den US-Konzern Proofpoint rückt der Dienst in die Einflusssphäre des US-CLOUD Act. Dieses Gesetz kann US-Anbieter verpflichten, Daten herauszugeben, die ihrer Kontrolle unterliegen, auch wenn diese Daten physisch in europäischen Rechenzentren liegen. Ein Standort in der EU allein beseitigt dieses Risiko nicht, solange die Muttergesellschaft US-Recht unterliegt. Für Unternehmen mit hohen Anforderungen an Vertraulichkeit ist daher die Eigentümerstruktur des Anbieters entscheidend, nicht nur der Speicherort.
Die Übernahme von Hornetsecurity durch Proofpoint ist ein typischer Konsolidierungsschritt der Sicherheitsbranche, mit einer für deutsche Kunden besonderen Note: Ein bisher europäischer Anbieter steht nun unter US-Eigentümerschaft. Für Organisationen, denen die Datenhoheit gleichgültig ist, ändert sich wenig. Für alle, für die digitale Souveränität ein Schutzziel ist, lohnt sich eine ruhige Neubewertung, solange die Verträge noch unverändert laufen.
Der technische Wechsel ist überschaubar, der Hebel liegt in der MX-Umstellung. Prüfen Sie zunächst den Status Ihrer Domäne mit dem kostenlosen E-Mail-Sicherheits-Check und sehen Sie sich auf der Seite Conbool im Vergleich zu Hornetsecurity an, wie Conbool MailGuard den vollen Schutzumfang im europäischen Rechtsraum abbildet.
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