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Bank-Posteingang.Markenintegrität.BWG- und DORA-konform.

MailGuard, DMARC und SecureMail für Institute unter der Aufsicht von FMA und OeNB, mit Bezug zu § 39 BWG, zum Bankgeheimnis nach § 38 BWG und zu DORA. Outbound-Identität als eigene Disziplin, EU-Hosting, prüfungsfest für die Vor-Ort-Prüfung nach § 70 BWG. Stand 2026.

Auf einen BlickStand 2026

Inbound-Schutz, Outbound-Identität und verschlüsselte Korrespondenz in einem Stack.

  • Informationssicherheit als Audit-Punkt ohne konkretes Tooling im MaßnahmenplanMapping auf die EBA-Leitlinien mit Conbool als technische Maßnahme, Nachweis im Prüfungsbericht
  • Markenmissbrauch durch Spoofing der Bank-Domain ohne VisibilityDMARC-Reports, Reject-Policy und BIMI-Vorbereitung als Outbound-Disziplin
  • CEO-Fraud im Backoffice erst nach SWIFT-Auszahlung erkanntBEC-Erkennung auf Authentifizierungsebene vor der Freigabe im 4-Augen-Prozess
MailGuard fängt Phishing, CEO-Fraud und Spear-Phishing auf die Zahlungsverkehrsabteilung ab, bevor SWIFT-Auszahlungen ausgelöst werden. DMARC mit Reject-Policy stoppt Markenmissbrauch, mit dem Angreifer der Kundschaft gefälschte Online-Banking-Mails schicken. SecureMail liefert die vertrauliche Korrespondenz an Bankprüfer, Anwaltskanzleien, FMA, OeNB und das Bankenkonsortium und stützt damit die Wahrung des Bankgeheimnisses nach § 38 BWG. Das Audit-Log nach DSGVO Art. 30 dient als Nachweis im Prüfungsbericht des Bankprüfers nach § 63 BWG und bei einer Vor-Ort-Prüfung nach § 70 BWG.
Geeignet für Sie wenn:Bank, Sparkasse, FinDLFMA-Aufsicht aktivDORA ab 17.01.2025
100 %
EU-Hosting, Rechenzentrum in der EU
§ 39 BWG
IT-Systeme und IT-Prozesse
DORA
ab 17.01.2025 anwendbar
30 Min.
MX-Switch je Tochterinstitut

Compliance-Anker

§ 39 BWG Sorgfaltspflicht und Risikomanagement, EBA-Leitlinien zu AuslagerungenEBA-Leitlinien zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken, Informationssicherheit und BerechtigungsmanagementDORA Art. 6 ff IKT-Risikomanagement und Art. 28 ff Drittparteienrisiko§ 39 BWG Sorgfaltspflicht und Risikomanagement, § 38 BWG Bankgeheimnis

Conbool unterstützt die Anforderungen aus § 39 BWG, aus den von der FMA angewendeten EBA-Leitlinien zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken und aus DORA auf der Ebene technischer und organisatorischer Maßnahmen. Die aufsichtsrechtlichen Pflichten zur Geschäftsorganisation und das interne Kontrollsystem verbleiben beim Institut. DORA-Vertragsklauseln nach Art. 30 sind in der DPA berücksichtigt.

Vier Bausteine für Banken und Sparkassen.

MailGuard schützt den Posteingang vor BEC und Phishing, DMARC schützt die Marke gegen Missbrauch, SecureMail liefert die verschlüsselte Korrespondenz an Bankprüfer, Anwälte und Aufsicht, Disclaimer setzt Pflichtangaben pro Geschäftsbereich durch.

Typische Workflows

Vier Szenarien aus Bank und Sparkasse.

Vom Filial-Posteingang über das Backoffice bis zur Vor-Ort-Prüfung durch FMA und OeNB.

1

CEO-Fraud in der Zahlungsverkehrsabteilung abfangen

Eine imitierte Vorstandsmail weist die Zahlungsverkehrs-Sachbearbeiterin zur Eilüberweisung an einen neuen Lieferanten in einer EU-Bank an, mit Druck auf Vertraulichkeit und Zeitdruck vor dem nächsten SWIFT-Cut-off. MailGuard erkennt Display-Name-Spoofing, Look-Alike-Domains und Reply-To-Manipulation auf der Authentifizierungsebene, bevor der 4-Augen-Prozess greift und der TARGET2-Zahlungsverkehr ausgelöst wird.

2

Outbound-Identität gegen Phishing-Wellen schützen

Angreifer versenden gefälschte Online-Banking-Warn-Mails oder PSD2-Authentifizierungs-Aufforderungen an die Kundschaft, mit dem Ziel, TANs oder Zugangsdaten abzugreifen. DMARC mit Reject-Policy und ausgewerteten Forensik-Reports stoppt Spoofing der Bank-Domain. BIMI mit verifiziertem Markenlogo erhöht die visuelle Authentifizierung im Posteingang der Kunden und reduziert das Risiko erfolgreicher Phishing-Wellen.

3

Verschlüsselte Korrespondenz mit Wirtschaftsprüfern und Kanzleien

Prüfungsberichte nach § 63 BWG, Vertraulichkeits-Akten zu Großkrediten, M&A-Dokumente und Schriftsätze an die rechtliche Vertretung der Bank gehen verschlüsselt direkt aus Outlook. Empfänger ohne S/MIME nutzen den Web-Reader mit Passwort-Authentifizierung oder TAN-Verfahren, das Audit-Log dokumentiert Zustellung, Öffnung und Download für die interne Revision nach § 42 BWG.

4

Vor-Ort-Prüfung und interne Revision

Bei Vor-Ort-Prüfungen nach § 70 BWG durch FMA und OeNB, im Rahmen der jährlichen Prüfung durch den Bankprüfer nach § 63 BWG und in der internen Revision nach § 42 BWG dient der Audit-Trail von Conbool als Nachweis für technische Maßnahmen zur Informationssicherheit. Export als revisionssicherer Report für den Prüfer, mit Mapping auf die EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken und auf die IKT-Risikoinventur nach DORA Art. 8.

Architektur

Conbool als unabhängige Schicht vor Microsoft 365.

Österreichische Banken und Sparkassen betreiben überwiegend Microsoft-365-Tenants, oft im Verbund mit Kernbank-Systemen der Sektor-Rechenzentren, etwa dem ARZ Allgemeines Rechenzentrum für den Raiffeisen- und Volksbanken-Sektor oder den Systemen der Sparkassengruppe. Conbool sitzt als unabhängige Schicht vor M365, ohne die Kernbank-Anbindung oder das Online-Banking-Frontend zu verändern. So bleibt die Architektur konform zur Verantwortung der Geschäftsleiter für Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren nach § 39 Abs. 2 BWG.

MX-Switch je Tochter

Eingehender SMTP läuft über Conbool, M365 bleibt das Backend. Konzern-Tochter, Auslandsfiliale und Spezialinstitut erhalten je eigene Routing-Policy mit eigener DMARC-Konfiguration.

Unabhängige Threat Intelligence

Conbool als erste Linie, Microsoft Defender for Office 365 als M365-interne zweite Linie. Defense-in-Depth verhindert Single-Vendor-Lock im Sicherheitspfad und entspricht dem Grundsatz angemessener Risikoreduktion aus § 39 BWG.

Sicherheitsschicht im Maßnahmenplan

Konfiguration als technische Maßnahme im Maßnahmenplan dokumentierbar, mit Verantwortlichem, Prüfzyklus, Risikobewertung im IKT-Risikoinventar nach DORA Art. 8 und Mapping auf die Abschnitte der EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken.

SIEM-Anschluss

Audit-Log per Standard-Connector ans Bank-SIEM, etwa Splunk, IBM QRadar oder Microsoft Sentinel. Threat-Sharing nach DORA Art. 45 anbindbar, Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle an die FMA nach DORA Art. 19 wird durch die Protokolle unterstützt.

Compliance-Mapping

BWG, EBA-Leitlinien und DORA technisch belegen.

Drei Regelwerke greifen ineinander: das BWG mit § 39 als nationale Grundlage für Sorgfaltspflicht und Risikomanagement, die von der FMA angewendeten EBA-Leitlinien zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken als Auslegungsmaßstab und DORA als unmittelbar geltende EU-Verordnung, die im Konfliktfall vorgeht. Conbool erbringt die Maßnahmen auf Mail- und Datentransport-Ebene und liefert die Prüf-Artefakte für die jährliche Prüfung nach § 63 BWG, für Vor-Ort-Prüfungen nach § 70 BWG und für die DORA-Prüfung durch die Aufsicht.

Auslagerung nach den EBA-Leitlinien

Conbool als Auslagerungsdienstleister mit DPA, Sub-Prozessor-Liste, Informations- und Auskunftsrechten, Kontrollrechten, Weiterleitungsbefugnissen und definierten Beendigungsregeln nach den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen, die die FMA anwendet.

Informationssicherheit nach den EBA-Leitlinien

Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit auf der Mail-Ebene. Berechtigungsmanagement über AD-Anbindung, IT-Notfallmanagement mit dokumentierter RTO und RPO je Modul, wie es die EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken verlangen.

DORA Art. 28 IKT-Drittparteienrisiko

Vertragsklauseln nach DORA Art. 30 in der DPA: Beendigungsrechte, Subkontrahenten-Kontrolle nach Art. 29, Audit-Recht der Aufsichtsbehörde, Datenrückgabe, Service-Levels und Exit-Strategie für kritische Funktionen.

§ 38 und § 39 BWG

IT-Systeme als Teil der Sorgfaltspflicht der Geschäftsleiter nach § 39 BWG, Verschlüsselung als technische Stütze des Bankgeheimnisses nach § 38 BWG, dessen Verletzung nach § 101 BWG strafbar ist. Auslagerungen richten sich nach den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen und nach den Art. 28 bis 30 DORA, einschließlich Meldung an die FMA, soweit eine kritische oder wichtige Funktion betroffen ist.

Migration

Vom Pilot in der Filial-Region zum Konzern-Rollout.

Banken migrieren selten im Big-Bang, weil der Posteingang ein geschäftskritischer Kommunikationskanal ist und Ausfälle in der Kundenkorrespondenz, im Zahlungsverkehr oder in der Anwaltspost sofort aufsichtsrechtlich sichtbar werden. Pilot in einer Filial-Region, einem Tochterhaus oder einer Auslandsfiliale, dann Konzern-Rollout über das Microsoft-Admin-Center. Bestehende SEG, etwa Hornetsecurity, Proofpoint, Mimecast oder Trend Micro, läuft kontrolliert aus, Kündigungsfristen werden im Maßnahmenplan berücksichtigt.

Pilot in einer Filial-Region

Eine Filial-Region, ein Spezialinstitut oder eine Tochter startet, der Rest des Konzerns bleibt unverändert. MX-Switch für eine Sub-Domain genügt, Rückfall-Pfad auf den bisherigen SEG bleibt aktiv.

Konzern-Rollout per Admin-Center

Outlook-Add-in für alle Mitarbeitenden über das Microsoft-365-Admin-Center, gesteuert über AD-Gruppen je Geschäftsbereich. Verteilung auch über Intune, Group Policy und Citrix-Workspace möglich.

Defense-in-Depth statt Replace

Conbool als erste Linie, Microsoft Defender als zweite Linie. Audit-Trail über beide Schichten, Vermeidung des Single-Vendor-Risikos im Sicherheitspfad, dokumentierbar im Maßnahmenplan und in der IKT-Risikoinventur.

Auslauf der Altlösung

Bestehende SEG (Hornetsecurity, Proofpoint, Trend Micro, Mimecast) läuft parallel aus, Kündigungsfristen werden in der Migrations-Roadmap berücksichtigt. Conbool-Reports liefern Vergleichswerte zur Erkennungsrate und zur False-Positive-Quote.

Häufige Fragen aus Banken und Sparkassen

Wie passt Conbool zu den EBA-Auslagerungsleitlinien und zu § 39 BWG?
Conbool ist ein Auslagerungsdienstleister im Sinne der EBA-Leitlinien zu Auslagerungen, die die FMA anwendet, und liefert die geforderten Vertragsbestandteile mit: DPA, Sub-Prozessor-Liste, Informations- und Auskunftsrechte, Kontrollrechte, Weiterleitungsbefugnisse und definierte Beendigungsregeln. Auf der Ebene von § 39 Abs. 2 BWG dokumentiert Conbool die IT-Systeme und IT-Prozesse zur sicheren E-Mail-Verarbeitung als technische Maßnahmen im Maßnahmenplan, mit Verantwortlichem, Prüfzyklus und Risikobewertung im IKT-Risikoinventar. Die Meldung an die FMA bei Auslagerung einer kritischen oder wichtigen Funktion wird durch unsere Unterlagen unterstützt, die Pflicht zur Meldung verbleibt beim Institut.
Wie deckt Conbool die Anforderungen der FMA zur Informationssicherheit ab?
Die EBA-Leitlinien zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken, die die FMA anwendet, fordern technische und organisatorische Maßnahmen zur Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit auf Basis einer Schutzbedarfsanalyse. Conbool liefert die Maßnahmen auf der E-Mail- und Datenebene: MailGuard für den Inbound-Schutz, DMARC für die Outbound-Identität, SecureMail für die vertrauliche Korrespondenz. Berechtigungen werden über das Active Directory mit segregierten Rollen abgebildet, das IT-Notfallmanagement mit definierter RTO und RPO ist Teil der DPA. Die gesamte Konfiguration ist im Maßnahmenplan revisionssicher dokumentierbar und in der Prüfung nach § 63 BWG vorzeigbar.
Wie unterstützt Conbool die Anforderungen aus DORA?
DORA, die Verordnung (EU) 2022/2554, gilt für Finanzunternehmen seit 17. Januar 2025 unmittelbar, in Österreich flankiert durch das DORA-Vollzugsgesetz und die Zuständigkeit der FMA. Conbool berücksichtigt die geforderten Vertragsklauseln nach Art. 30 in der DPA: IKT-Drittparteienrisiko nach Art. 28, Vertragsbeendigung, Subkontrahenten-Listen nach Art. 29, Datenrückgabe, Service-Level und Exit-Strategie. Auf Ebene der IKT-Risikoinventur nach Art. 8 wird Conbool als IKT-Drittdienstleister geführt; eine Einstufung als kritisch nach Art. 31 trifft das Institut selbst auf Basis der Funktion und des Schadenspotenzials. Threat-Sharing nach Art. 45 ist möglich, die Meldung schwerwiegender Vorfälle an die FMA nach Art. 19 wird durch die Audit-Logs unterstützt.
Wie greift Conbool gegen CEO-Fraud im Zahlungsverkehr?
CEO-Fraud-Wellen zielen typischerweise auf Sachbearbeitende in der Zahlungsverkehrsabteilung, der Treasury oder dem Backoffice und nutzen Display-Name-Spoofing, Look-Alike-Domains, etwa rn statt m, kyrillische Zeichen oder neue TLDs, Reply-To-Manipulation und Authority-Pressure unter Zeitdruck vor SWIFT- oder TARGET2-Cut-off-Zeiten. MailGuard prüft Absender-Authentifizierung mit SPF, DKIM und DMARC, erkennt typische Lookalikes der eigenen Domain im Internationalized-Domain-Name-Raum und fängt Eilüberweisungs-Anweisungen ab, bevor der Vier-Augen-Prozess greift. Die Meldung an die internen Compliance-Stellen, an die Konzernsicherheit und an die FMA nach DORA Art. 19 ist in den Workflow integrierbar.
Können wir Conbool und Microsoft Defender for Office 365 parallel betreiben?
Ja, das ist die empfohlene Defense-in-Depth-Architektur und entspricht dem Grundsatz angemessener Sicherheitsmaßnahmen aus § 39 BWG. Conbool sitzt als unabhängige erste Linie vor dem M365-Tenant über MX-Switch, Defender ist Stack-interne zweite Linie. Der Audit-Trail läuft über beide Schichten, ein Single-Vendor-Lock im Sicherheitspfad wird vermieden. Diese Architektur ist in der Prüfung nach § 63 BWG und bei einer Vor-Ort-Prüfung nach § 70 BWG nachweisbar.
Wie funktioniert die DMARC-Einführung in einer Bank ohne Auswirkungen auf Kunden-Mailings?
DMARC führen wir gestaffelt ein: Phase 1 Monitoring mit Aggregat- und Forensik-Reports (p=none) über 4 bis 8 Wochen, um alle legitimen Versand-Quellen zu identifizieren, von Marketing-Tools über den Kernbank-Newsletter bis zur Online-Banking-Plattform. Phase 2 Quarantine mit Ausnahme-Whitelists für Massen-Mailing-Provider, Korrespondenz-Banken und Zahlungsverkehrs-Dienstleister. Phase 3 Reject-Policy (p=reject) für alle Versand-Domains und Sub-Domains, mit dauerhaftem Reporting. Parallel bereiten wir BIMI mit verifiziertem Markenlogo (VMC) vor. So bleiben legitime Kunden-Newsletter, Online-Banking-Benachrichtigungen, PSD2-SCA-Mails und Korrespondenz-Routing ungestört, gefälschte Bank-Domain-Mails werden hart abgewiesen.
Wie arbeiten wir in einem Genossenschaftsverbund oder einer Sparkassen-Gruppe mit getrennten Mandanten?
Conbool unterstützt Multi-Tenant-Setups oder einen zentralen Tenant für die Bankgruppe mit getrennten Policies, Adminrechten, Quarantäne-Bereichen und Audit-Logs pro Tochterhaus. Genossenschaftsbanken im Verbund mit gemeinsamem Rechenzentrum (etwa Atruvia mit agree21) können die Conbool-Schicht zentral betreiben und je Bank über AD-Gruppen steuern, ohne dass Daten zwischen den Instituten sichtbar werden. Sparkassen mit Landesbanken-Anbindung (Finanz Informatik mit OSPlus) trennen Policies für Filial-Geschäft, Vermögensanlage und Treasury sauber voneinander; Konzernsicherheit und interne Revision erhalten konsolidierte Reports ohne Einsicht in einzelne Postfächer.

Verwandte Lösungen

Verwandte Branchen

Conbool ist in benachbarten Branchen mit ähnlichem Compliance-Profil im Einsatz.

BWG-, FMA- und DORA-konformer Stack für österreichische Banken und Sparkassen.

Demo in 30 Minuten. Pilot in einer Filial-Region oder Tochter. Modular pro Funktion und Postfach lizenziert.

Quellen und Stand

Aussagen zum BWG beziehen sich auf das österreichische Bankwesengesetz in der geltenden Fassung, insbesondere § 38 Bankgeheimnis, § 39 Sorgfaltspflicht und Risikomanagement, § 42 interne Revision, § 63 Prüfungsbericht, § 70 Prüfungsrechte der Aufsicht und § 101 Strafbestimmung. Aussagen zu IKT-Anforderungen beziehen sich auf die EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken (EBA/GL/2019/04) und die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) in der von der FMA angewendeten Fassung. Aussagen zu DORA basieren auf der Verordnung (EU) 2022/2554, Art. 6 ff IKT-Risikomanagement, Art. 8 Risikoinventur, Art. 19 Meldung, Art. 28 ff IKT-Drittparteienrisiko, Art. 30 Vertragsklauseln. Pflichtangaben aus § 14 UGB und § 5 ECG. Stand 2026.

FMA ist eine Bezeichnung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, OeNB eine Bezeichnung der Oesterreichischen Nationalbank. Microsoft, Microsoft 365, Defender und Sentinel sind Marken der Microsoft Corporation. Splunk ist eine Marke der Splunk Inc. IBM QRadar ist eine Marke der IBM Corporation. Hornetsecurity, Proofpoint und Trend Micro sind Marken der jeweiligen Eigentümer. ARZ ist eine Marke der Allgemeines Rechenzentrum GmbH. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH.