Ordination und Gruppenpraxis · § 54 ÄrzteG

Patientendaten verschlüsseln.Ärztliche Schweigepflicht digital.Ergänzung ohne Eingriff in ELGA.

Patientenkommunikation ausserhalb von ELGA: Befundversand, Anforderung von Vorbefunden, Korrespondenz mit Versicherungen und Rechnungen an Wahlarztpatienten verschlüsselt per E-Mail. Bezug zu § 54 ÄrzteG, EU-Hosting, Audit-Log nach Art. 30 DSGVO. Stand 2026.

Auf einen BlickStand 2026

Patientenpost ohne Account, ohne KIM-Zwang, mit Audit-Log.

  • Befundversand per Fax oder unverschlüsselter E-Mail an den HausarztWeb-Reader oder S/MIME aus Outlook, Audit-Log für jeden Empfangsnachweis
  • Patientendaten in Outlook-Anhängen ohne Verschlüsselung als RisikoschrittSecureMail als Default direkt aus Outlook Classic, New oder Web
  • DICOM-Bildmaterial auf USB-Stick oder per WeTransfer an den überweisenden KollegenSecureFiles als direkte Linie für radiologische Befundpakete bis mehrere Gigabyte
Conbool ergänzt ELGA um den Alltagsbedarf, den die Gesundheitsakte nicht abdeckt: Patient zur Ordination, Ordination zum Wahlarztpatienten, Ordination zu privater Versicherung oder zur Gesundheitskasse ausserhalb der Abrechnungsstrecke, Ordination zu Anwalt oder Gutachter, Ordination zur Verrechnungsstelle. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader für Empfänger ohne Zertifikat, EU-Hosting, Audit-Log pro Zugriff für die Dokumentation. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 54 ÄrzteG wird technisch durch Verschlüsselung und Zugriffsprotokollierung gestützt.
Geeignet für Sie, wenn:Einzelpraxis bis MVZ mit 50 AerztenOrdinationssoftware: Innomed, medicus, DOCex, CGM§ 54 ÄrzteG und Art. 9 DSGVO
100 %
EU-Hosting
§ 54
ÄrzteG, Verschwiegenheit
Audit
Log pro Patientenkontakt
30 Min.
Setup je Postfach

Compliance-Anker für Arztpraxen

§ 54 ÄrzteG ärztliche VerschwiegenheitspflichtDSGVO Art. 9 besondere Kategorien von GesundheitsdatenDSGVO Art. 32 Sicherheit der Verarbeitung und das Datenschutzgesetz§ 51 ÄrzteG Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Conbool ersetzt weder ELGA noch e-Medikation, e-Befund oder das e-card-System und greift nicht in diese Systeme ein. Conbool deckt die Patienten- und Ordinationskommunikation daneben ab. Der Bezug zu § 54 ÄrzteG gilt bei korrekt gesetzter Verschlüsselungsregel und dokumentierter Schulung der Ordinationsassistenz und der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Die berufsrechtliche Verantwortung verbleibt bei der Ordinationsleitung.

Vier Bausteine für Praxis und MVZ.

SecureMail für die Patientenpost, SecureFiles für DICOM und radiologische Befundpakete, MailGuard gegen gefälschte Post der Gesundheitskasse und der Ärztekammer, Disclaimer für die Pflichtangaben nach § 14 UGB und der Ärztekammer.

SecureMail

SecureMail

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader für Patienten und Empfänger ohne Zertifikat. Outlook-Add-in für Classic, New und Web mit One-Click-Verschlüsselung. Standardisierte Schlüsselverwaltung pro Ordination oder Gruppenpraxis, ohne Eingriff in ELGA, in die e-card-Infrastruktur oder in die Ordinationssoftware. Default-Verschlüsselungsregel pro Domain konfigurierbar.

SecureMail im Detail
SecureFiles

SecureFiles

DICOM-Pakete, radiologische Befunde, histologische Schnittbilder und Operationsberichte als direkte Linie zwischen Ordination, Krankenanstalt und zuweisendem Kollegen. Verifizierung über Kennwort oder Empfänger, Ablauffristen pro Link, signierte Adressen und ein vollständiger Empfangsnachweis im Audit-Log nach Art. 30 DSGVO für die Dokumentation.

SecureFiles im Detail
MailGuard

MailGuard

Erkennt gefälschte Post der Österreichischen Gesundheitskasse, der Ärztekammer und privater Versicherungen, Zahlungsbetrug gegen die Ordinationsverwaltung sowie Phishing auf die Anmeldung bei Microsoft 365. Mehrstufige Prüfung auf SPF, DKIM, DMARC, auffällige Kopfzeilen, ähnlich aussehende Domänen und ein Anhangsfilter mit CDR vor dem Eingang.

MailGuard im Detail
Disclaimer

Disclaimer

Pflichtangaben vom Server für Ordinationsinhaber, die Leitung einer Gruppenpraxis und angestellte Ärztinnen und Ärzte. Die Angaben nach § 14 UGB und § 5 ECG, die Zugehörigkeit zur Ärztekammer, die Fachrichtung und die Vertragsverhältnisse werden zentral aus dem Verzeichnis gepflegt und in jede ausgehende Mail gesetzt.

Disclaimer im Detail
Typische Workflows

Vier Szenarien aus dem Praxisalltag.

Vom Patient zur Klinik und zurück, außerhalb der KIM-Pflichtfälle.

1

Befund an den Patienten außerhalb der ePA

Der Patient ohne ELGA-Nutzung erhält den Laborbefund, das Allergologie-Ergebnis oder den Histologie-Bericht über den Web-Reader im Browser. Keine Software-Installation, kein Account, keine zusätzliche Komponente am Endgerät des Patienten nötig. Das Audit-Log dokumentiert Abrufzeitpunkt, IP-Bereich und Lesedauer für die Ordinationsdokumentation und den möglichen Nachweis im Streitfall.

2

DICOM an den überweisenden Kollegen

Radiologische Befunde mit DICOM-Bildmaterial gehen per SecureFiles an den überweisenden Hausarzt, den Orthopäden oder die Klinik, jenseits der Outlook-Anhangsgrenze von 25 MB und ohne CD-Versand per Post oder USB-Stick. Der Empfänger lädt das komplette Studienpaket per signierten Link mit definierter Ablauffrist, der Versand bleibt mit Hash-Prüfung dokumentiert.

3

Korrespondenz mit PKV, MDK und Berufsgenossenschaft

Anfragen an private Krankenversicherer, an die Pensionsversicherungsanstalt, an Gutachter oder an die Unfallversicherung enthalten regelmässig Diagnosen, Kodierungen, Therapieverläufe und Befundkopien. SecureMail verschlüsselt die Anfrage Ende-zu-Ende, mit Empfangsnachweis für das Qualitätsmanagement und das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO.

4

Praxis-Phishing und gefälschte KV-Mails abfangen

MailGuard erkennt gefälschte Post der Gesundheitskasse, der Ärztekammer oder vermeintliche Störungsmeldungen zu ELGA an Brüchen bei SPF, DKIM und DMARC sowie an ähnlich aussehenden Domänen. Die Anmeldung bei Microsoft 365 wird vor Phishing geschützt, bevor Zugänge zur Ordinationssoftware und zur Abrechnung betroffen sind.

Architektur

Praxis-IT bleibt Praxis-IT, TI bleibt unberührt.

Conbool sitzt vor Microsoft 365 oder Exchange Online der Ordination oder der Gruppenpraxis. ELGA, die e-card-Infrastruktur, die Ordinationssoftware und die Anbindung an e-Befund und e-Medikation bleiben architektonisch unverändert. Es gibt keinen Eingriff in den ELGA-Zugriffspfad, keine Änderung an der e-card-Ausstattung der Ordination und keine Anpassung an deren Aktualisierungen.

MX-Switch vor Microsoft 365

Der eingehende SMTP-Verkehr läuft über Conbool-Gateways in der EU, die Microsoft-Umgebung bleibt die Ablage für Postfach und Kalender. Ausgehend läuft die Verschlüsselung und Signatur über den Conbool-Connector.

KIM parallel, nicht abgelöst

Die über ELGA vorgesehenen Wege wie e-Befund, e-Medikation und e-Rezept laufen unverändert über die e-card-Infrastruktur weiter. Die Ordinationskarte und die Signaturkarte bleiben unberührt.

Outlook-Add-in für Praxispersonal

Outlook Classic, New und Web werden bedient. Kein lokaler Setup-Schritt an Praxisrechnern, Verteilung über das Microsoft-Admin-Center per Manifest-Datei und Intune-Policy.

Koexistenz mit PVS-Herstellern

Innomed, medicus, DOCex, die Systeme der CompuGroup und vergleichbare Ordinationssoftware bleiben unverändert. Conbool koexistiert ausschließlich über Outlook und SMTP.

Compliance-Mapping

§ 54 ÄrzteG und Art. 9 DSGVO technisch.

Patientendaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO, ihre Verarbeitung ist nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 zulässig. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG verlangt technische und organisatorische Massnahmen, die Conbool als Vorgabe liefert. Ergänzt wird das um den Empfangsnachweis für die Dokumentation nach § 51 ÄrzteG.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader, je nach Empfängerprofil. Schlüssel werden pro Praxisträger oder MVZ getrennt verwaltet, mit Recovery-Prozess für ausscheidende Aerzte.

Audit-Log nach Art. 30 DSGVO

Pro Patientenkontakt wird protokolliert: Absender, Empfänger, Zeitstempel des Versands, Zeitstempel des Abrufs, IP-Bereich, Lesezeit und gegebenenfalls die Antwort des Empfängers.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Conbool GmbH, Sub-Prozessor-Liste in der DPA, TOM-Beschreibung im Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, Meldekette nach Art. 33 bei Datenpannen.

Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrung nach § 51 Abs. 3 ÄrzteG mindestens zehn Jahre, in Krankenanstalten dreissig Jahre nach § 10 KAKuG, mit einem konfigurierbaren Löschkonzept pro Mandant und Dokumentenklasse.

Migration

Pilot in einer Praxis, dann MVZ- oder Verbund-weit.

Eine Ordination startet, der Rest der Gruppenpraxis oder des Ärztezentrums folgt. Keine Eingriffe in ELGA, in die e-card-Infrastruktur oder in die Ordinationssoftware. Die IT-Verantwortlichen der Ärztekammer oder des Trägers müssen nicht eingebunden werden, da die ELGA-Strecke unberührt bleibt.

Pilot in einer Praxis

Eine Praxis testet vier bis sechs Wochen, der Rest des MVZ bleibt unverändert. Berichtspflicht gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragten enthalten, inklusive TOM-Update für das Verarbeitungsverzeichnis.

Rollout im MVZ oder Verbund

Outlook-Add-in für alle Standorte über das Microsoft-Admin-Center, alternativ per Intune-Policy. Zentrale Schlüsselverwaltung pro Träger, getrennte Mandanten je Praxis möglich, getrennte Disclaimer je Berufsbild.

ELGA und e-card bleiben

Die Pflichtfälle über ELGA, e-Medikation, e-Befund und das e-card-System laufen ungestört weiter. Conbool bedient ausschliesslich die Strecke daneben über Outlook.

Schulung des Praxispersonals

Empfehlungen zur Schulung der Ordinationsassistenz, zur Einheitlichkeit des Briefkopfs, zur Wortwahl in unverschlüsselten Kopfzeilen und zur Dokumentation im Qualitätsmanagement sind enthalten.

Häufige Fragen aus Arztpraxis und MVZ

Ersetzt Conbool ELGA, e-Befund oder e-Medikation?
Nein. ELGA ist der vorgesehene Weg für die Gesundheitsakte mit e-Befund und e-Medikation, das e-card-System trägt Rezept und Abrechnung. Conbool ergänzt die Kommunikation daneben, etwa Korrespondenz mit Wahlarztpatienten, Rechnungen an Selbstzahler, Anfragen privater Versicherungen, Gutachterpost, Anwaltspost und Patientenkommunikation mit Empfängern ohne Zugang zu diesen Systemen.
Wie deckt Conbool die Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG technisch ab?
Conbool stützt die Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader, durch EU-Hosting und durch ein Audit-Log je Patientenkontakt. Die berufsrechtliche Verantwortung verbleibt bei der Ordinationsleitung. Eine korrekt gesetzte Verschlüsselungsregel, eine dokumentierte Schulung der Mitarbeitenden und ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO bleiben Voraussetzung. Im Schadensfall steht das Audit-Log als Nachweis bereit.
Wie lesen Patienten unsere Mails, ohne KIM-Konto oder Zertifikat?
Patienten erhalten einen signierten Link auf den Conbool Web-Reader und lesen Befund, Arztbrief oder Rechnung direkt in der Browsersitzung, ohne Account und ohne Software-Installation. Bei wiederkehrenden Empfängern, etwa chronisch erkrankten Patienten in der Diabetes-, Onkologie- oder Rheuma-Versorgung, greift die passwortlose Wiederkehr für zwölf Monate. Eine Antwortmöglichkeit aus dem Web-Reader ist optional aktivierbar, damit der Patient verschlüsselt zurückschreiben kann, ohne selbst Schlüssel verwalten zu müssen.
Welche Sicherheitsvorgaben gelten für Ordinationen in Österreich?
Ein eigenes Regelwerk für die IT-Sicherheit von Ordinationen wie in Deutschland gibt es nicht. Massgeblich sind die DSGVO mit Art. 9 und Art. 32, das Datenschutzgesetz, die Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG und die Vorgaben für den Anschluss an ELGA. Conbool deckt davon den Bereich E-Mail ab: Verschlüsselung, Schutz vor Phishing, Prüfung der Absender und Empfangsnachweis. Netzwerk, Endgeräte und Datenträger bleiben Aufgabe der Ordination.
Wie steht es mit DICOM, Histologie und großen radiologischen Befundpaketen?
SecureFiles nimmt grosse Pakete ohne harte Grenze pro Datei an und ist auf radiologische, pathologische und endoskopische Abläufe ausgelegt. Vollständige DICOM-Studien, histologische Schnittbilder, Operationsberichte mit Bildmaterial, Endoskopievideos und Aufnahmen aus der Echokardiografie laufen direkt von der Ordination zur Krankenanstalt, zum zuweisenden Kollegen oder zum Gutachter. Der Empfänger lädt das Paket über einen signierten Link mit Ablauffrist und Prüfsumme; Versand und Abruf bleiben im Audit-Log für das Qualitätsmanagement und die Dokumentation nach § 51 ÄrzteG festgehalten.
Ist Conbool für MVZ und Praxisverbünde mit mehreren Standorten geeignet?
Ja. Conbool skaliert pro Postfach und ist für MVZ-Träger, überregionale Praxisverbünde, BAG- und Gemeinschaftspraxen sowie KV-übergreifende Strukturen vorgesehen. Es gibt zwei Architektur-Optionen: ein zentraler Tenant für den MVZ-Träger mit getrennten Domains pro Praxisstandort, oder getrennte Tenants je Praxis mit zentraler Schlüsselverwaltung beim Träger. Disclaimer-Pflichtangaben werden pro angestellten Arzt mit lebenslanger Arztnummer, KV-Bezirk, LANR und BSNR aus dem Active Directory gepflegt.
Wie läuft die Koexistenz mit Ordinationssoftware wie Innomed, medicus oder DOCex?
Conbool koexistiert mit den gängigen Ordinationssystemen, weil ausschließlich über Outlook und Standard-SMTP gearbeitet wird. Innomed, medicus, DOCex, die Systeme der CompuGroup und vergleichbare Ordinationssoftware bleiben unverändert. Es gibt keinen Eingriff in ELGA, keine Veränderung an der e-card-Infrastruktur und keine Anpassung der Signaturkarten-Strecke. Der Befundimport in die Ordinationssoftware bleibt wie bisher manuell durch die Ordinationsassistenz oder über den vorgesehenen ELGA-Weg. Conbool-Mails können über Outlook in die Patientenakte archiviert werden, sofern die Software eine Outlook-Anbindung unterstützt.

Verwandte Lösungen

Verwandte Branchen

Conbool ist in benachbarten Branchen mit ähnlichem Compliance-Profil im Einsatz.

Patientendaten verschlüsselt versenden, ohne Hürde für den Patienten.

Demo in 30 Minuten. Pilot in einer Ordination. Modular pro Funktion und Postfach. Kein Eingriff in ELGA.

Quellen und Stand

Aussagen zur ärztlichen Verschwiegenheit beruhen auf § 54 ÄrzteG in der geltenden Fassung. Aussagen zur Dokumentation und Aufbewahrung beruhen auf § 51 ÄrzteG und, für Krankenanstalten, auf § 10 KAKuG. Aussagen zum Datenschutz beruhen auf der Verordnung 2016/679 der Europäischen Union, insbesondere Art. 9, 28, 30, 32 und 33, sowie auf dem Datenschutzgesetz. Aussagen zu ELGA, e-Befund, e-Medikation und zum e-card-System beruhen auf dem Gesundheitstelematikgesetz und den Vorgaben der ELGA GmbH. Stand 2026.

ELGA, e-Befund und e-Medikation sind Bezeichnungen der ELGA GmbH, das e-card-System eine Einrichtung der österreichischen Sozialversicherung. Microsoft, Microsoft 365 und Outlook sind Marken der Microsoft Corporation. Die genannten Ordinationsprogramme sind Marken der jeweiligen Hersteller. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH.