Anwaltskanzlei · § 9 RAO · § 121 StGB

Mandantenpost.Akten. Schriftsätze.Mandanten-kommunikation verschlüsseln.

Die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 9 Abs. 2 RAO und § 121 StGB technisch abgesichert. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Mandantenkorrespondenz außerhalb des elektronischen Rechtsverkehrs, Schriftsatzversand über SecureFiles, Outlook-Add-in für die gesamte Kanzlei, EU-Hosting, Audit-Log nach Art. 30 DSGVO. Stand 2026.

Auf einen BlickStand 2026

Verschwiegenheit als Default, nicht als Add-on.

  • Mandantenmail unverschlüsselt oder über umständliche S/MIME-Projekte mit fehlenden EmpfängerzertifikatenS/MIME, OpenPGP und Web-Reader-Fallback, ohne dass der Mandant ein Zertifikat installieren muss
  • Aktendoppel, Beweismittel und Schriftsatzpakete über WeTransfer, USB-Stick oder PostSecureFiles als auditierbare Linie zwischen Kanzlei und Mandant, mit Empfänger-Authentifizierung und Zugriffs-Log
  • Verschwiegenheit als bewusste Anstrengung jedes einzelnen Anwalts und ReFaVerschwiegenheit als technischer Default im Outlook der gesamten Sozietät
Conbool flankiert das beA dort, wo es nicht greift: in der täglichen Mandantenkommunikation, in der Mandatsanbahnung, in der Korrespondenz mit Gegenseite, Sachverständigen, Notaren und Behörden außerhalb des elektronischen Rechtsverkehrs. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach S/MIME oder OpenPGP, Web-Reader für Mandanten ohne Zertifikat, SecureFiles für Aktendoppel und Schriftsatzpakete, MailGuard gegen BEC-Angriffe auf das Sekretariat, alles im vertrauten Outlook. Lizenziert pro Postfach, modular pro Funktion, betrieben in EU-Rechenzentren mit ISO 27001 und C5.
Geeignet für Sie wenn:Sozietät 3–500 BerufsträgerMicrosoft 365 + Outlook + beA§ 9 RAO und § 121 StGB
§ 9
RAO-Zuordnung
100 %
EU-Hosting (DE/NL)
Outlook
Classic, New, Web
30 Min.
Setup je Postfach

Compliance-Anker für die Kanzlei

§ 121 StGB Verletzung von Berufsgeheimnissen§ 9 Abs. 2 RAO und die Richtlinien für die Ausübung des RechtsanwaltsberufsDSGVO Art. 5, Art. 9 und Art. 32 sowie das Datenschutzgesetz§§ 8a ff. RAO Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei

Conbool ersetzt den elektronischen Rechtsverkehr nicht. Der Verkehr mit den Gerichten bleibt nach § 89c Abs. 5 GOG über den ERV zu führen. Conbool deckt die Mandantenkommunikation außerhalb des ERV ab.

Vier Module, zugeschnitten auf die Sozietät.

SecureMail für die tägliche Mandantenpost, SecureFiles für die digitale Handakte und das Schriftsatzpaket, MailGuard gegen Zahlungsbetrug im Sekretariat, Disclaimer für die Pflichtangaben nach § 14 UGB und § 5 ECG.

SecureMail

SecureMail

S/MIME oder OpenPGP wo der Mandant oder Unternehmensjurist ein Zertifikat hat, Web-Reader als Fallback für die Mehrheit der Privatmandanten ohne PKI. Outlook-Add-in für Classic Outlook, New Outlook und Outlook Web App. Zentrale Schlüsselverwaltung, automatische Zertifikatsverteilung über LDAP-Verzeichnisse und kanzleiweite Policies, ohne Aufwand für die ReFa oder die IT der Kanzlei.

SecureMail im Detail
SecureFiles

SecureFiles

Aktendoppel, Schriftsatzpakete, Beweismittel, Sachverständigengutachten und Mandanten-Stammdaten direkt aus Outlook in die geschützte Mandanten-Linie. Empfänger-Authentifizierung per Einmal-Passwort, kanzleieigenem Passwort oder verifizierter Identität. Audit-Log je Download mit Zeitstempel, IP-Land und User-Agent dokumentiert die Übergabe an Mandant, Gegenseite oder Sachverständigen.

SecureFiles im Detail
MailGuard

MailGuard

BEC, CEO-Fraud und Spear-Phishing auf Partner-, Sekretariats- und Buchhaltungsebene werden vor der Zustellung erkannt. Spoofing-Auswertung anhand DMARC, SPF und DKIM, Display-Name-Vergleich gegen interne Identitäten, Struktur- und Makroanalyse von Office-Anhängen und PDF-Exploits, dynamische URL-Prüfung in Mandanten-Korrespondenz, alles vor dem Posteingang der ReFa.

MailGuard im Detail
Disclaimer

Disclaimer

Die Pflichtangaben nach § 14 UGB und § 5 ECG sowie der Hinweis auf die Berufshaftpflichtversicherung nach § 21a RAO werden serverseitig in jede ausgehende Mail eingebunden. Einheitlich auf Outlook am Desktop, im neuen Outlook, im Browser, auf iPhone und Android. Kanzleiangaben, UID-Nummer, Kammerzugehörigkeit und Versicherer pflegen Sie zentral, nicht in jeder Signatur.

Disclaimer im Detail
Typische Workflows

Vier Szenarien aus dem Kanzleialltag.

Von der Mandatsanbahnung über die laufende Bearbeitung bis zur Aktenübergabe an den Mandanten oder die Nachfolgekanzlei.

1

Mandatsanbahnung mit unbekanntem Mandanten

Der mögliche Mandant schreibt von einer privaten Adresse mit einem strafrechtlichen Sachverhalt an die Kanzlei. Bereits die Antwort fällt unter die Verschwiegenheit nach § 9 RAO und § 121 StGB. Der Web-Reader stellt die verschlüsselte Antwort bereit, ohne dass der Mandant S/MIME installieren muss; der Zugriff erfolgt über eine Einmalkennung oder ein telefonisch übermitteltes Kennwort.

2

Schriftsatz mit Anlagen an die Gegenseite

Der Schriftsatz und 80 MB Anlagen gehen nicht über E-Mail-Anhang, sondern als SecureFiles-Paket. Die Gegenseite authentifiziert sich am Web-Reader, ein Audit-Log dokumentiert den Zugriff und kann im Bestreitensfall vorgelegt werden. Bei gerichtlicher Korrespondenz greift weiterhin das beA.

3

CEO-Fraud an das Sekretariat

Eine Mail im Namen des Partners weist die ReFa zur Vorab-Überweisung an einen vermeintlichen Treuhandempfänger an. MailGuard erkennt die Spoofing-Indikatoren, Display-Name-Anomalien und das untypische Verhaltensprofil und blockiert die Nachricht bevor sie zur Vorlage kommt. Der Partner erhält eine Zusammenfassung im Quarantäne-Report.

4

Aktenübergabe an den Mandanten am Mandatsende

Nach Mandatsende bekommt der Mandant das Aktendoppel digital. SecureFiles erstellt ein langlebiges Paket mit definierter Aufbewahrungsfrist, das der Mandant über mehrere Wochen herunterladen kann. Pro Zugriff bleibt nachvollziehbar, wann die Übergabe technisch erfolgt ist; die fünfjährige Aufbewahrung der Handakten nach § 12 RAO bleibt davon unberührt.

Architektur

Wie Conbool sich in die Sozietät einklinkt.

Conbool sitzt als Cloud-Gateway vor dem Microsoft-365-Tenant der Kanzlei. MX-Switch in unter 30 Minuten, Outlook-Add-in über das Microsoft-Admin-Center an alle Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter ausgerollt. Bestehende Kanzleisoftware wie ADVOKAT, WinCaus oder Jurxpert bleibt unangetastet, weil Conbool ausschließlich am Mail-Weg ansetzt.

MX-Switch und SMTP-Routing

Eingehender SMTP läuft über Conbool und durchläuft MailGuard mit Spam-, Phishing- und Anhangsprüfung. Ausgehende Mails passieren die Verschlüsselungslogik des Outlook-Add-ins und werden über das Microsoft-365-Tenant der Kanzlei ausgeliefert, ohne Umweg über Dritte.

Outlook-Add-in zentral verwaltet

Classic Outlook, New Outlook und Outlook Web App. Rollout per Microsoft 365 Admin Center an Anwälte, ReFa, Sekretariate und Buchhaltung in einem Schritt. Kein Eingriff am Anwaltsgerät, keine Schulungswelle, keine Setups in der Mittagspause.

Entra ID und Berechtigungen

SSO über Entra ID, automatische Bereitstellung beim Eintritt eines Referendars oder einer Anwaltsassistenz, sofortiger Entzug beim Ausscheiden eines Sozius oder einer ReFa. Rolle Partner, Senior Associate, Associate, Referendar, ReFa und Praktikant differenziert konfigurierbar.

Koexistenz mit beA und Kanzlei-DMS

Der elektronische Rechtsverkehr bleibt für den gerichtlichen Schriftverkehr nach § 89c Abs. 5 GOG der Pflichtkanal. Dokumentenverwaltungen und Kanzleisoftware erhalten Conbool-Mails weiterhin über die Standardprotokolle IMAP, POP3 oder MAPI für die Ablage.

Compliance-Mapping

Was § 9 RAO technisch verlangt.

Die anwaltliche Verschwiegenheit ist strafrechtlich mit § 121 StGB, berufsrechtlich mit § 9 Abs. 2 RAO und datenschutzrechtlich mit Art. 9 und Art. 32 DSGVO abgesichert. Technisch heißt das: vertraulicher Transport, prüfbarer Empfänger, dokumentierbarer Zugriff, geregelte Subunternehmer.

Vertraulicher Transport

Ende-zu-Ende mit S/MIME oder OpenPGP, wo der Empfänger Zertifikate hat, sonst Web-Reader mit TLS 1.3 und serverseitiger Sitzung in deutschen oder niederländischen Rechenzentren mit ISO 27001.

Audit-Log nach Art. 30 DSGVO

Pro Mandantenkommunikation protokolliert: Absender, Empfänger, Zugriffszeitpunkt, IP-Land, Programm. Aufrufbar für die interne Revision und im Streitfall vorlegbar gegenüber der Rechtsanwaltskammer.

Aufbewahrung und Löschung

Mandatsbezogene Aufbewahrungsfristen konfigurierbar pro Akte. § 12 RAO verlangt fünf Jahre Aufbewahrung der Handakten ab Mandatsende; bei Abgabenstrafsachen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind längere Fristen üblich und in Conbool pro Mandat abbildbar.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist standardisiert und auf die anwaltliche Verschwiegenheit abgestimmt. Die Liste der Subunternehmer ist offengelegt, und es gibt keine Übermittlung in ein Drittland ohne Standardvertragsklauseln und Übermittlungsfolgenabschätzung.

Migration

Vom Pilot im Dezernat zum Kanzlei-Rollout.

Conbool wird üblicherweise in einer Praxisgruppe oder einem Dezernat pilotiert, etwa Wirtschaftsstrafrecht oder Familienrecht, wo die Verschwiegenheits-Anforderung besonders hoch ist. Nach 2-4 Wochen Pilot erfolgt der Rollout an die gesamte Sozietät per Admin-Konsole.

Pilot in einer Praxisgruppe

Ein Dezernat oder eine Praxisgruppe startet, beispielsweise Wirtschaftsstrafrecht, Familienrecht oder M&A, der Rest der Sozietät bleibt unverändert. Erfahrungen werden nach drei bis vier Wochen in einer Pilot-Retro mit IT, Kanzleiführung und einem fallführenden Partner ausgewertet.

Rollout über M365 Admin Center

Outlook-Add-in für alle Anwälte, ReFa, Sekretariate und Buchhaltung über das Microsoft 365 Admin Center. Keine User-Setups nötig, das Add-in erscheint nach dem nächsten Outlook-Start automatisch in der Ribbon-Leiste.

Klare beA-Abgrenzung

Der ERV bleibt Pflichtkanal für Klagen, Berufungen, Rekurse und die gesamte gerichtliche Korrespondenz nach § 89c Abs. 5 GOG. Conbool wickelt die Mandanten-, Korrespondenz- und Verwaltungskommunikation außerhalb des ERV ab, ohne in dessen Abläufe einzugreifen.

Fortbestehende Verträge und Lizenzen

ADVOKAT, WinCaus, Jurxpert und das Kanzlei-DMS laufen unverändert weiter, ebenso der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten über die Übermittlungsstelle. Conbool ergänzt den Versandweg und die Verschlüsselung, ersetzt keine Fachsoftware und keine Aktenführung.

Häufige Fragen aus der Kanzlei

Ersetzt Conbool das beA?
Nein. Der elektronische Rechtsverkehr ist nach § 89c Abs. 5 GOG der Pflichtkanal für die gerichtliche Korrespondenz und bleibt unverändert. Conbool deckt die alltägliche Mandanten- und Kanzleikommunikation außerhalb des ERV ab: Mandatsanbahnung, Korrespondenz mit der Gegenseite, mit Sachverständigen und Notaren, Post an Privatpersonen und an Unternehmensjuristen. Damit gibt es zwei klar abgegrenzte Wege statt eines ERV, der für Nichtgerichtspost herangezogen wird.
Wie unterstützt Conbool die Verschwiegenheit nach § 9 RAO konkret?
Drei Bausteine: Erstens Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Transports mit S/MIME oder OpenPGP, sodass weder Microsoft noch ein ausländischer Anbieter unverschlüsselten Klartext sieht. Zweitens der Web-Reader für Mandanten ohne Zertifikat, mit TLS-Sitzung in EU-Rechenzentren. Drittens das Audit-Log nach Art. 30 DSGVO als Beleg, wer wann auf welche Mandantenkommunikation zugegriffen hat. Die berufsrechtliche Verantwortung verbleibt bei der Kanzlei; Voraussetzung sind eine korrekte Einrichtung und geschulte Mitarbeiter.
Was passiert, wenn der Mandant kein S/MIME-Zertifikat hat?
Das ist der Regelfall bei Privatmandanten. Der Mandant erhält statt der verschlüsselten Mail einen Link auf den Web-Reader und liest die Nachricht im Browser nach einer Authentifizierung über Einmal-Passwort, Telefon-Passwort oder ein bei Mandatsbeginn vergebenes Kennwort. Antworten gehen denselben Weg zurück in die Kanzlei. Kein App-Download, kein Account, kein zusätzliches Postfach für den Mandanten.
Können wir SecureFiles für das Schriftsatz-Paket und die Aktenübergabe nutzen?
Ja. SecureFiles ist für genau die Fälle gedacht, in denen das Aktendoppel mehr als 25 MB groß ist, in denen Beweismittel Videos oder Audio enthalten oder in denen am Mandatsende die Handakte digital übergeben wird. Empfänger-Authentifizierung per Passwort oder bekannter Identität, Audit-Log pro Zugriff, Aufbewahrungsfrist pro Paket konfigurierbar. Für gerichtliche Korrespondenz greift weiterhin das beA mit seinen Anhangs-Mechanismen.
Wie schützt Conbool das Sekretariat vor CEO-Fraud und falschen Treuhand-Anweisungen?
MailGuard verbindet die Auswertung von DMARC, SPF und DKIM mit der Erkennung gefälschter Anzeigenamen und einer Verhaltensanalyse. Eine Mail, die scheinbar vom Partner kommt und eine Überweisung auf ein neues Konto anweist, landet vor der Zustellung in der Quarantäne. Der echte Partner bekommt eine Benachrichtigung, das Sekretariat sieht die Reizmail nicht. Treuhandschaften nach § 10a RAO und den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer bleiben damit gegen einen der häufigsten Vermögensschäden abgesichert.
Wie lange dauert der Rollout an eine Sozietät mit 40 Berufsträgern?
Pilot in einer Praxisgruppe oder einem Dezernat in der Regel in einer Woche. Rollout an die gesamte Sozietät über das Microsoft 365 Admin Center innerhalb von zwei bis vier Wochen, je nach Größe und Anzahl der Sekretariate. Kein Setup an einzelnen Anwaltsgeräten, kein Update-Wochenende. Schulung erfolgt typischerweise in zwei je 60-minütigen Sessions: eine für Anwälte, eine für Sekretariate und Buchhaltung.
Wie verhält sich Conbool zu unserer bestehenden Kanzlei-Software wie RA-MICRO oder advoware?
Conbool berührt die Fachsoftware nicht. ADVOKAT, WinCaus, Jurxpert und vergleichbare Kanzleisoftware verarbeiten weiterhin Mandate, Stammdaten, Aktenführung und Honorarabrechnung. Conbool agiert ausschließlich auf der Mail-Strecke: Outlook-Add-in, MX-Routing, Web-Reader. E-Mails aus der Fachsoftware werden über Outlook versendet und automatisch der Conbool-Logik unterstellt. Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten läuft weiter über die Übermittlungsstelle, bestehende DMS-Synchronisationen über IMAP oder MAPI bleiben funktional.

Verwandte Lösungen

Verwandte Branchen

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Mandantenkommunikation verschlüsseln, ohne Hürde für den Mandanten.

Demo in 30 Minuten. Pilot in einer Praxisgruppe innerhalb einer Woche. Modular pro Funktion und pro Postfach lizenziert.

Quellen und Stand

Aussagen zu § 121 StGB beruhen auf dem Strafgesetzbuch in der geltenden Fassung. Berufsrechtliche Aussagen zu § 9, § 10a, § 12 und § 21a RAO sowie zu den Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs beruhen auf den jeweils geltenden Normen. Datenschutzaussagen folgen der Verordnung 2016/679 der Europäischen Union, insbesondere Art. 5, 9, 28, 30 und 32, sowie dem Datenschutzgesetz. Aussagen zum elektronischen Rechtsverkehr beruhen auf § 89c GOG und den Verlautbarungen des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Stand 2026.

Der elektronische Rechtsverkehr ist eine Einrichtung der österreichischen Justiz. Die genannten Kanzleiprogramme sind Marken der jeweiligen Inhaber. Microsoft, Microsoft 365, Outlook und Entra ID sind Marken der Microsoft Corporation. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH. Aussagen ohne Gewähr auf fortdauernde Richtigkeit.