Steuerberater Österreich · § 80 WTBG 2017 · § 121 StGB · BAO

Mandantenpost.Lohndaten. Belege.Mandantendaten Steuerberater verschlüsseln.

Verschlüsselte Klientenkommunikation, Lohnverrechnung und Belegübergabe mit Bezug zu § 80 WTBG 2017, § 121 StGB und den Ordnungsmäßigkeitsvorgaben der §§ 131 und 132 BAO. Outlook-Add-in, EU-Hosting, vollständiges Audit-Log nach DSGVO Art. 30. Stand 2026.

Auf einen BlickStand 2026

Lohndaten, Belege und Mandantenpost in einem Stack.

  • WeTransfer, ZIP und passwortgeschützte PDFs für die BuchhaltungSecureFiles mit Outlook-Anbindung, Empfangsbestätigung und vollständigem Audit-Log
  • Neues Mandantenpasswort bei jeder Übergabe und Telefonate zur ÜbermittlungPasswortlose Wiederkehr für 12 Monate, Mandantenseite ohne Account-Zwang
  • Edition-basierte Lizenzen mit erzwungenen Modulen für ungenutzte FunktionenModular pro Funktion und Postfach, Lohnbuchhaltung separat von Sachbearbeitung
SecureMail für die laufende Klientenpost und Lohnzettel, SecureFiles für Belegpakete, Jahresabschlüsse und Übergaben an die Hausbank. Vollständiges Audit-Log nach DSGVO Art. 30, Aufbewahrungsfristen pro Klient nach § 132 BAO konfigurierbar, Outlook-Add-in für Classic, New und Web ohne lokale Installation beim Klienten. Geeignet für Kanzleien mit eigener Lohnverrechnung, BMD- oder RZL-Umgebung und einem Klientenstamm aus Mittelstand, Freiberuflern und Privatstiftungen, bei denen Lohndaten, Bilanzen und Jahresabschlüsse regelmäßig zwischen Kanzlei, Klient und Hausbank wandern.
Geeignet für Sie wenn:Steuerkanzlei 3–300Lohnbuchhaltung internBMD- oder RZL-Umgebung
100 %
EU-Hosting
§ 80 / § 121
WTBG 2017 und StGB
§ 132 BAO
Aufbewahrung konform
30 Min.
Setup je Postfach

Compliance-Anker für die Steuerkanzlei

§ 121 StGB – Verletzung von Berufsgeheimnissen§ 80 WTBG 2017 – Verschwiegenheitspflicht der Wirtschaftstreuhandberufe§§ 131 und 132 BAO – Ordnungsmäßigkeit und Aufbewahrung von Büchern und AufzeichnungenDSGVO Art. 5, Art. 32 und Art. 30 sowie DSG – Datenminimierung, TOM, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Conbool unterstützt technisch die berufliche Verschwiegenheit nach § 80 WTBG 2017, die über § 121 StGB strafbewehrt ist, sowie die Nachvollziehbarkeits- und Aufbewahrungsanforderungen der §§ 131 und 132 BAO. Conbool ersetzt nicht die Kanzleisoftware, FinanzOnline, die Übermittlung an das Finanzamt Österreich oder die Verfahrensdokumentation der Kanzlei, sondern sichert den E-Mail- und Datei-Versandweg zwischen Kanzlei, Klient, Abgabenbehörde und Hausbank.

Vier Bausteine für die Steuerkanzlei.

SecureMail für die Klientenpost und die Lohnverrechnung, SecureFiles für Belegpakete und Jahresabschlüsse, MailGuard gegen Phishing in der Bilanzsaison, Disclaimer für die Pflichtangaben nach § 14 UGB und § 5 ECG.

SecureMail

SecureMail

Mandantenpost mit S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader für Mandanten ohne Zertifikat. Outlook-Add-in für Classic, New Outlook und Outlook Web ohne End-User-Setup beim Mandanten. Lohnabrechnungs-PDFs lassen sich nach Mandantenstruktur regelbasiert verschlüsseln, Schlüsselverwaltung im EU-Rechenzentrum, Zwangs-Verschlüsselung pro Mandantengruppe konfigurierbar.

SecureMail im Detail
SecureFiles

SecureFiles

Belegtransfer ohne ZIP-Archive und ohne separates Klientenportal. Audit-Log pro Zugriff mit IP, Zeitstempel und User-Agent, Hashwerte zur Integritätsprüfung. Aufbewahrungsfristen pro Klient konfigurierbar – sieben Jahre für Bücher, Aufzeichnungen und Belege nach § 132 Abs. 1 BAO, 22 Jahre für Unterlagen zu Grundstücken nach § 18 Abs. 10 UStG.

SecureFiles im Detail
MailGuard

MailGuard

In der Bilanz- und Abgabensaison erkennt MailGuard Phishing- und CEO-Fraud-Versuche an Sekretariate und Lohnverrechnung. SPF-, DKIM- und DMARC-Validierung als Default, CDR für verdächtige Anhänge, gezielte Erkennung gefälschter FinanzOnline- und Finanzamt-Mails, die in der Saison verstärkt auftreten.

MailGuard im Detail
Disclaimer

Disclaimer

Pflichtangaben nach § 14 UGB, § 5 ECG und der Hinweis auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach § 11 WTBG 2017 in jeder ausgehenden Mail. Server-seitig, mit Anbindung an Entra ID, Active Directory und LDAP, Vertretungsregelungen für Urlaub und Klientenwechsel, automatischer Pflichtangaben-Refresh bei Änderung der Gesellschaft oder neuer Haftpflichtversicherung.

Disclaimer im Detail
Typische Workflows

Vier Szenarien aus der Steuerkanzlei.

Vom Pendelordner zum verschlüsselten Belegversand, vom Lohnzettel-Anhang zur Mandantenportal-Alternative.

1

Belege verschlüsselt empfangen

Der Klient erhält einen persönlichen Upload-Link, lädt Belege ohne Account oder Software-Installation hoch und sieht die Übersicht in seiner Web-Sitzung. Die Sachbearbeitung sieht das Eingangsdatum im Audit-Log und kann es als Beleg für die Verfahrensdokumentation nach § 131 BAO referenzieren. Für Klienten mit hohem Belegvolumen lassen sich Sammel-Upload-Links pro Voranmeldungszeitraum einrichten, die der Klient für Monats- oder Quartalsbelege wiederverwendet.

2

Lohndaten sicher versenden

Lohnabrechnungs-PDFs für Geschäftsführerbezüge und sensible Personalstrukturen werden regelbasiert per S/MIME oder Web-Reader an den Klienten ausgeliefert. Brutto-Netto-Listen für die Personalleitung des Klienten gehen ausschließlich verschlüsselt raus, statt als ZIP mit Telefonpasswort. Beitragsgrundlagen für die Österreichische Gesundheitskasse und Meldungen über ELDA können über getrennte Regeln laufen, sodass die Lohnverrechnung pro Klient keinen manuellen Verschlüsselungs-Schritt mehr machen muss.

3

JAB-Übergabe an die Hausbank

Der Jahresabschluss wird mit dem Anschreiben des Klienten an dessen Hausbank als direkte Linie übergeben, mit Empfangsbestätigung im Audit-Log. Die Bank-Sachbearbeitung im Firmenkundengeschäft sieht den Sender-Trust, die Kanzlei sieht den Lesezeitpunkt für die Klientenakte. Damit dokumentiert die Kanzlei den fristgerechten Zugang der Bilanz beim Kreditengagement und reduziert telefonische Nachfragen aus der Bilanzabteilung der Bank.

4

Saisonalen Phishing-Druck abfangen

Rund um die Abgabefristen landen vermehrt gefälschte Finanzamt- und FinanzOnline-Mails im Sekretariat. MailGuard filtert auf der Authentifizierungsebene mit SPF, DKIM und DMARC und markiert Spear-Phishing auf die Kanzleileitung, die Lohnverrechnung und die Sekretariate explizit. Auffällige Anhänge wie vermeintliche Bescheide oder Säumniszuschläge werden entpackt, auf Makros geprüft und bereinigt, bevor sie zugestellt werden.

Architektur

Wie Conbool in die Steuerkanzlei eingreift.

Vorgeschalteter Layer vor Microsoft 365 oder Exchange Online. Outlook-Add-in für die Mitarbeitenden in der Sachbearbeitung und Lohnverrechnung, Self-Service für Klienten über den Web-Reader. Koexistenz mit den Abläufen der Kanzleisoftware, ohne in die Übermittlung über FinanzOnline oder in die Buchführung einzugreifen. Die Kanzlei behält ihre bestehenden M365-Lizenzen und ihre Branchensoftware wie BMD NTCS, RZL oder DATEV Österreich; Conbool legt sich als Versandweg-Schicht darüber.

MX-Switch ohne Bruch

Eingehende Klientenpost läuft über Conbool, die ausgehende M365-Verbindung bleibt erhalten. Kein Reroute der Kanzleisoftware, keine Berührung des Übermittlungswegs über FinanzOnline.

Mandanten-Self-Service

Persönlicher Upload-Link für Mandanten ohne Account, ohne Software-Installation, ohne separate Portal-Schulung. Als Mandantenportal-Alternative für Kanzleien, die kein eigenes Portal aufbauen oder eine bestehende Portallösung wegen Wartungsaufwand ablösen wollen.

Outlook-Add-in

Classic, New Outlook und Outlook Web. Verschlüsselungs-Default pro Mandant einstellbar, manueller Override durch den Berufsträger jederzeit möglich. Rollout per Microsoft 365 Admin Center und Intune-konformer Verteilung.

Koexistenz mit der Kanzleisoftware

Conbool ergänzt die E-Mail der Kanzlei ohne Eingriff in BMD NTCS, RZL, DATEV Österreich oder das Dokumentenmanagement. Belege und Jahresabschlüsse laufen über Conbool, die Übermittlung an die Abgabenbehörde über die etablierten Schnittstellen und über FinanzOnline.

Compliance-Mapping

Was § 80 WTBG 2017, § 121 StGB und die BAO technisch fordern.

Die berufliche Verschwiegenheit gilt für Wirtschaftstreuhänder nach § 80 WTBG 2017 und ist über § 121 StGB strafbewehrt. Die §§ 131 und 132 BAO verlangen Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und die Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen, die DSGVO und das DSG setzen den Rahmen für technische und organisatorische Maßnahmen. Conbool liefert die technischen Bausteine für diese vier Säulen als Default-Konfiguration, ohne dass die Kanzlei einzelne Module separat zusammenstellen muss.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader, je nach Klientenseite. Schlüsselverwaltung im EU-Rechenzentrum, Schlüssel-Backup mit getrennten Zuständigkeiten zwischen Kanzlei-Admin und Conbool-Operator.

Audit-Log nach Art. 30 DSGVO

Pro Klientenpaket dokumentiert: wer, wann, von welcher IP und mit welchem User-Agent zugegriffen hat. Mit Hashwerten zur Integritätsprüfung, exportierbar als Nachweis für die Verfahrensdokumentation und für die Datenträgerüberlassung nach § 132 Abs. 8 BAO bei der Außenprüfung.

Aufbewahrung nach § 132 BAO

Aufbewahrungsfristen pro Klient nach § 132 BAO einstellbar, sieben Jahre ab Schluss des Kalenderjahres, für das die Aufzeichnungen gelten, und 22 Jahre für Unterlagen zu Grundstücken nach § 18 Abs. 10 UStG. Lösch- und Sperrkonzepte mit Vier-Augen-Freigabe und revisionssicherer Protokollierung der Lösch-Events.

AVV nach Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag enthalten, Sub-Prozessoren in der DPA dokumentiert, Hosting ausschließlich in der EU, keine Datenübermittlung in Drittländer ohne explizite Klienten-Freigabe nach Art. 44 ff. DSGVO und ohne Schrems-II-Konfliktrisiko.

Migration

In drei Schritten produktiv.

Pilot mit einem Mandanten-Cluster (typisch: die Lohnbuchhaltung), dann Rollout über die Sachbearbeitung, dann Auslauf der Altlösung (WeTransfer, FTP, passwortgeschützte ZIPs). In der Regel zwischen 4 und 8 Wochen produktiv, ohne Mandanten-Schulungs-Großaktion.

Pilot Lohnbuchhaltung

Die Lohnverrechnung startet zuerst, weil sie das sensibelste Datenvolumen führt. Geschäftsführerbezüge, Personalstamm und Sozialversicherungsmeldungen gehen ab Tag eins verschlüsselt an Klienten und an die Ansprechpartner der Österreichischen Gesundheitskasse.

Rollout Sachbearbeitung

Outlook-Add-in für alle Steuerberater, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellten per Admin-Konsole, ohne lokale Installation am Endgerät der Sachbearbeitung. Schulungsaufwand auf der Mandantenseite bleibt minimal, weil der Web-Reader im Browser läuft.

Saison-Bereitschaft

In der Bilanzsaison und vor den Abgabefristen Ende Februar für die Jahreslohnzettel und Ende Juni für die Steuererklärungen skaliert die Plattform mit, ohne neue Editionen kaufen zu müssen. Keine harte Vault-Cap, kein Throttle bei Belegspitzen, kein erzwungener Edition-Upgrade-Pfad.

Auslauf der Altlösung

WeTransfer, FTP, passwortgeschützte ZIPs und Filehoster werden ersetzt. Bestehende Übergaben laufen kontrolliert aus, Klienten werden je Strukturwechsel oder zum Jahresbeginn umgestellt. Der Klientenstamm muss nicht in einer Big-Bang-Migration umgezogen werden.

Häufige Fragen aus der Steuerkanzlei

Wie passt Conbool zu unserer Kanzleisoftware?
Conbool sitzt vor Outlook und Microsoft 365 und ergänzt den Versandweg, ohne in die Kanzleisoftware einzugreifen. Belegerfassung, Buchführung, Datenexport für die Außenprüfung, das Dokumentenmanagement und die Übermittlung an die Abgabenbehörde über FinanzOnline laufen unverändert. Conbool verschlüsselt die laufende Klientenpost, Belegpakete, Lohnzettel und Bilanzübergaben außerhalb der Kanzleisoftware und ist damit komplementär, nicht ersetzend. Kanzleien mit BMD NTCS, RZL oder DATEV Österreich behalten ihre Branchensoftware ebenfalls.
Erfüllt das Audit-Log die Anforderungen der BAO?
Conbool führt ein Audit-Log nach DSGVO Art. 30 mit Empfangs-, Lese- und Lösch-Events sowie Hashwerten zur Integritätsprüfung. In Kombination mit konfigurierbarer Aufbewahrung pro Klient nach § 132 BAO unterstützt das die Anforderungen der §§ 131 und 132 BAO an Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit elektronischer Übermittlungen. Die Buchführung und die Verfahrensdokumentation bleiben Aufgabe der Kanzlei.
Müssen Mandanten ein Konto anlegen oder Software installieren?
Nein. Mandanten erhalten einen persönlichen Upload-Link und können Belege ohne Account und ohne Software hochladen, auch vom Smartphone. Bei wiederkehrenden Mandanten greift die passwortlose Wiederkehr für 12 Monate. Das macht Conbool zur Mandantenportal-Alternative für Kanzleien, die kein eigenes Portal aufbauen oder ein bestehendes ablösen wollen, ohne den Mandanten zu einem weiteren Login zu zwingen. Senior-Mandanten und kleine Gewerbetreibende, die keine Portal-Affinität haben, werden damit nicht aus dem digitalen Belegfluss gedrängt.
Wie versenden wir Lohndaten sicher an Mandanten?
Lohnabrechnungs-PDFs und Brutto-Netto-Listen werden regelbasiert per S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader ausgeliefert – abhängig davon, was die Mandantenseite unterstützt. Für Geschäftsführer-Gehälter und Personalstamm-Übermittlungen gilt die strengere Verschlüsselungsregel als Default. Damit lassen sich Lohndaten sicher versenden, ohne Telefonpasswörter und ZIP-Workarounds.
Wie deckt Conbool § 80 WTBG 2017 und § 121 StGB ab?
Conbool unterstützt technisch die Verschwiegenheitspflicht nach § 80 WTBG 2017, deren Verletzung nach § 121 StGB strafbar ist. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit S/MIME oder OpenPGP verhindert den Zugriff durch Dritte auf dem Übertragungsweg, EU-Hosting verhindert Drittland-Transfer und das Audit-Log dokumentiert jeden Zugriff für den Nachweis sorgfältiger Datenverarbeitung. Die berufsrechtliche Verantwortung gegenüber der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verbleibt bei der Kanzlei und setzt korrekte Konfiguration sowie Mitarbeiterschulung voraus; Conbool liefert die technischen Voraussetzungen, nicht die organisatorische Compliance.
Was kostet Conbool für eine Steuerkanzlei mit 25 Postfächern?
Modular pro Funktion und pro Postfach. Eine typische Kanzlei mit 25 Postfächern kombiniert SecureMail für alle Sachbearbeiter, SecureFiles für die Belegannahme und MailGuard als Vorsatz vor M365. Disclaimer kann separat gebucht werden, wenn die Kanzlei bereits eine Signatur-Lösung im Einsatz hat. Konkrete Preise auf Anfrage, abhängig von Headcount und Modulkombination. Es gibt keine erzwungene Edition-Bindung wie bei vielen US-Anbietern, und der Mandantenstamm ist kein Kostenfaktor; nur die Postfächer der Kanzlei werden lizenziert.
Wie verhalten sich Conbool und das EU-Hosting bei einer Außenprüfung?
Bei einer Außenprüfung nach § 147 BAO kann das Audit-Log als maschinell auswertbare Datenträgerüberlassung nach § 132 Abs. 8 BAO exportiert werden, um die Übermittlungswege elektronisch übergebener Belege nachzuweisen. EU-Hosting ist relevant, weil eine Drittland-Übermittlung von Klientendaten ohne Rechtsgrundlage nach Art. 44 ff. DSGVO problematisch wäre und das Schrems-II-Risiko bei US-Cloud-Anbietern weiter besteht. Conbool hostet ausschließlich in der EU, Sub-Prozessoren sind in der DPA dokumentiert, Verschlüsselungsschlüssel verlassen die EU nicht. Damit lassen sich auch Klienten mit erhöhten Compliance-Anforderungen ohne separates Risiko-Assessment bedienen.

Verwandte Lösungen

Verwandte Branchen

Conbool ist in benachbarten Branchen mit ähnlichem Compliance-Profil im Einsatz.

Lohndaten, Belege und Mandantenpost in einem Stack.

Demo in 30 Minuten. Pilot mit der Lohnverrechnung oder einer Klientengruppe. Modular pro Funktion. EU-Hosting.

Quellen und Stand

Aussagen zu § 80 WTBG 2017 beziehen sich auf das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 in der geltenden Fassung. Aussagen zu § 121 StGB beziehen sich auf das österreichische Strafgesetzbuch. Aussagen zur Ordnungsmäßigkeit und Aufbewahrung beziehen sich auf die §§ 131, 132 und 147 der Bundesabgabenordnung sowie auf § 18 Abs. 10 UStG. Aussagen zu Pflichtangaben beziehen sich auf § 14 UGB und § 5 ECG. Aussagen zur DSGVO basieren auf der Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 5, 28, 30, 32 und 44, ergänzt durch das österreichische Datenschutzgesetz. Stand 2026.

BMD und BMD NTCS sind Marken der BMD Systemhaus GesmbH. RZL ist eine Marke der RZL Software GmbH. DATEV ist eine Marke der DATEV eG. FinanzOnline ist eine Anwendung des Bundesministeriums für Finanzen. Microsoft, Microsoft 365 und Outlook sind Marken der Microsoft Corporation. WeTransfer ist eine Marke von WeTransfer B.V. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH. Aussagen ohne Gewähr.