Rechtssichere E-Mail-Archivierung

OR-konformeE-Mail-Archivierung.Rechtssicher mit Archive.

Archive von Conbool archiviert jede geschäftliche E-Mail unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar. Aufbewahrungsfristen nach Art. 958f OR und Art. 70 MWSTG werden dabei automatisch eingehalten.

Revisionssichere E-Mail-Archivierung nach Art. 958f OR und GeBüV

Archive von Conbool unterstützt die revisionssichere Archivierung geschäftlicher E-Mails. Nachrichten werden unveränderbar erfasst, vollständig aufbewahrt und bleiben über die gesetzlichen Fristen hinweg maschinell auswertbar.

Warum rechtssichere E-Mail-Archivierung verpflichtend ist

10 Jahre
Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbücher und Buchungsbelege nach Art. 958f OR
10 Jahre
Aufbewahrung von Geschäftspapieren bis zum Eintritt der Verjährung nach Art. 70 MWSTG
26 Jahre
Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zu unbeweglichen Gegenständen
Pflicht
Geschäftliche E-Mails unterliegen der Aufbewahrungspflicht wie Papierdokumente

Was das Obligationenrecht von einem Archiv verlangt

Art. 958f OR und die Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher stellen klare Anforderungen an jedes E-Mail-Archiv: elektronisch aufbewahrte Unterlagen müssen echt und unverfälscht bleiben und jederzeit wieder lesbar gemacht werden können.

Das Obligationenrecht ist die handelsrechtliche Ausprägung. Der weitere Begriff und seine sechs Kriterien stehen unter revisionssichere E-Mail-Archivierung.

Unveränderbarkeit

Einmal archivierte E-Mails dürfen nicht nachträglich verändert oder gelöscht werden. Jede Nachricht wird softwareseitig unveränderbar gespeichert und durch eine extern verankerte Hash-Kette gegen Manipulation abgesichert, sodass jede Veränderung erkennbar und jederzeit nachweisbar bleibt. Hartes WORM mit Object-Lock steht im Compliance-Tarif bereit.

Vollständigkeit

Jede geschäftlich relevante E-Mail muss lückenlos erfasst werden. Die Erfassung erfolgt direkt im Mailfluss, noch bevor eine Nachricht ein Postfach erreicht.

Nachvollziehbarkeit

Der gesamte Archivbestand bleibt jederzeit durchsuchbar und maschinell auswertbar. Ein aktivierbares Zugriffsprotokoll dokumentiert jeden Lesezugriff.

Was Archive auszeichnet

Rechtssichere Archivierung ohne zusätzliche Software im Postfach. Archive arbeitet direkt im Mailfluss und deckt den gesamten gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum ab.

Erfassung im Mailfluss

Ein- und ausgehende E-Mails werden direkt im Gateway archiviert. Ein Connector zum Mailserver oder Postfach ist nicht erforderlich.

Klartext-Archivierung verschlüsselter Mails

Mit S/MIME oder PGP verschlüsselte Nachrichten werden entschlüsselt archiviert und bleiben so dauerhaft im Klartext durchsuchbar.

Volltextsuche über den Bestand

Der gesamte Archivbestand ist über Absender, Betreff, Inhalt und Anhang durchsuchbar. Treffer stehen in Sekunden bereit.

Automatisiertes Löschkonzept

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Nachrichten nach den Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes automatisch und protokolliert entfernt.

Geführte PST-Migration

Bestehende Archive und PST-Dateien werden ohne Umweg über Outlook eingelesen. Der historische Bestand bleibt vollständig erhalten.

EU-Datensouveränität

Alle Daten werden in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert. Ein Zugriff nach dem US CLOUD Act ist ausgeschlossen.

Mit und ohne rechtssichere Archivierung

Wer geschäftliche E-Mails ausschliesslich im Postfach belässt, riskiert Lücken bei einer Revision oder einer Kontrolle der Steuerverwaltung. Archive schliesst diese Lücken.

Ohne saubere Archivierung

  • E-Mails liegen veränderbar im Postfach
  • Gelöschte Nachrichten sind unwiederbringlich verloren
  • Verschlüsselte Mails bleiben unauffindbar
  • Aufbewahrungsfristen werden manuell überwacht
  • Eine Verfahrensdokumentation fehlt bei der Prüfung

Mit Archive

  • Softwareseitig unveränderbare Speicherung mit externer Hash-Kette
  • Lückenlose Erfassung direkt im Mailfluss
  • Klartext-Index von S/MIME und PGP
  • Automatisiertes Löschkonzept nach Fristablauf
  • Verfahrensdokumentation ist inklusive

In drei Schritten zum rechtssicheren Archiv

1

Anbinden

Archive wird als Gateway in den Mailfluss eingebunden. Bestehende Postfächer und Mailserver bleiben unverändert.

2

Archivieren

Jede ein- und ausgehende E-Mail wird unveränderbar erfasst und mit einem Prüfprotokoll versehen.

3

Nachweisen

Bei einer Prüfung stehen Bestand, Verfahrensdokumentation und Auswertungen jederzeit maschinell bereit.

Wie lange muss eine E-Mail aufbewahrt werden?

Nicht jede geschäftliche E-Mail unterliegt derselben Frist. Entscheidend ist, was die Nachricht inhaltlich ist – nicht, dass sie eine E-Mail ist.

FristWas darunter fälltRechtsgrundlage
26 JahreGeschäftsunterlagen zu unbeweglichen GegenständenArt. 70 Abs. 3 MWSTG
10 JahreGeschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und RevisionsberichtArt. 958f Abs. 1 OR
10 JahreGeschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen, bis die Steuerforderung verjährt istArt. 70 Abs. 2 MWSTG

Eine E-Mail mit angehängter Rechnung ist ein Buchungsbeleg und fällt unter Art. 958f OR. Ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung ohne Belegcharakter ist ein Geschäftspapier und fällt unter Art. 70 MWSTG. Die Frist beginnt nicht am Tag der Mail, sondern mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie entstanden ist.

Die zehn Jahre sind der Regelfall, nicht die Obergrenze. Für Geschäftsunterlagen zu unbeweglichen Gegenständen verlangt Art. 70 Abs. 3 MWSTG 26 Jahre, und die Aufbewahrung nach Art. 70 Abs. 2 MWSTG endet erst mit dem Eintritt der Verjährung der Steuerforderung. Ein Archiv, das nur eine einzige Frist kennt, trifft damit regelmässig die falsche.

Fristen im Detail: zehn oder 26 Jahre

Was die Kosten einer Archivierung bestimmt

Vier Faktoren entscheiden, was eine revisionssichere Archivierung im Betrieb tatsächlich kostet.

Zahl der Postfächer

Abgerechnet wird je Postfach, nicht je Gigabyte. Wer ausscheidende Mitarbeiter als Archivpostfach weiterführt, zahlt dafür weiter – klären Sie vorab, wie stillgelegte Postfächer behandelt werden.

Aufbewahrungsdauer

Sechsundzwanzig Jahre Vorhaltung bedeuten den sechsundzwanzigfachen Bestand gegenüber einem Jahr. Ein Archiv, das Fristen je Dokumentart trennt, hält deutlich weniger Daten vor als eines, das pauschal alles über die längste Frist behält.

Speicherort und Rechtsraum

Europäische Rechenzentren und WORM-fähiger Speicher kosten mehr als beliebiger Objektspeicher. Das ist kein Aufpreis für Komfort, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Integrität im Prüfungsfall auch belegbar ist.

Aufwand für Einrichtung und Prüfung

Journalregel, Verfahrensdokumentation und der Nachweis der Vollständigkeit fallen einmalig an, werden aber gern übersehen. Rechnen Sie sie mit, wenn Sie Angebote vergleichen.

FAQ

Was verlangt das Obligationenrecht von einer E-Mail-Archivierung?
Art. 958f OR verlangt, dass Geschäftsbücher und Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahrt werden und dass elektronisch aufbewahrte Unterlagen jederzeit wieder lesbar gemacht werden können. Die Geschäftsbücherverordnung ergänzt das um Integrität, also Echtheit und Unverfälschbarkeit, um kontrollierten Zugriff und um eine Dokumentation der eingesetzten Verfahren. Archive erfüllt diese Grundsätze durch unveränderbare Speicherung direkt im Mailfluss.
Gibt es eine amtliche Zertifizierung für die Archivierung?
Nein. Eine amtliche Zertifizierung existiert in der Schweiz nicht, entsprechend kann keine Software als zertifiziert gelten. Seriös ist allein die Aussage, dass eine Lösung die Aufbewahrung nach Obligationenrecht und Geschäftsbücherverordnung unterstützt. Archive unterstützt diese Anforderungen und liefert die passende Dokumentation der Verfahren mit.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für E-Mails?
Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind nach Art. 958f OR zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres. Eine geschäftliche E-Mail fällt darunter, sobald sie Buchungsbeleg ist. Als Geschäftspapier oder sonstige Aufzeichnung verlangt Art. 70 MWSTG die Aufbewahrung bis zum Eintritt der Verjährung der Steuerforderung, in der Regel ebenfalls zehn Jahre. Für Geschäftsunterlagen zu unbeweglichen Gegenständen sind es nach Art. 70 Abs. 3 MWSTG 26 Jahre.
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Die Dokumentation der Verfahren beschreibt nachvollziehbar, wie E-Mails erfasst, gespeichert, gesichert und nach Fristablauf gelöscht werden. Die Geschäftsbücherverordnung verlangt sie ausdrücklich, und sie ist die Grundlage dafür, dass die Integrität gegenüber Revisionsstelle und Steuerverwaltung belegbar bleibt. Für Archive steht eine vorbereitete Dokumentation bereit, die an die jeweilige Organisation angepasst werden kann.
Wie werden verschlüsselte E-Mails archiviert?
Mit S/MIME oder PGP verschlüsselte Nachrichten werden beim Durchlauf durch das Gateway entschlüsselt und anschliessend im Klartext archiviert. So bleibt der Inhalt dauerhaft durchsuchbar und maschinell auswertbar, auch wenn der ursprüngliche Schlüssel später nicht mehr verfügbar ist.
Was passiert nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?
Nach Fristablauf werden betroffene E-Mails durch das automatisierte Löschkonzept entfernt. Der Löschvorgang folgt den Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes und wird protokolliert. Bis zum Fristende bleibt jede Nachricht unveränderbar gespeichert und vor vorzeitiger Löschung geschützt.

Rechtssicher archivieren mit Archive.

Archive von Conbool unterstützt die Archivierung geschäftlicher E-Mails nach Obligationenrecht und Geschäftsbücherverordnung. Unveränderbar, vollständig und mit Hosting in Europa.