Netz-Posteingang.KRITIS-fähig.Mit § 11 EnWG-Bezug.
MailGuard und DMARC für Energieversorger und Stadtwerke unter KRITIS und § 11 Abs. 1a EnWG. NIS-2-fähig, EU-Hosting, ISMS-Anschluss. Stand 2026.
Office-IT mit KRITIS-Schutz, ohne OT-Eingriff.
- Phishing aus Lieferanten-DomainsBEC- und Sandbox-Schicht im Posteingang
- Markenmissbrauch ohne Visibility
Compliance-Anker
Vier Bausteine für den Energieversorger.
MailGuard für den Office-Posteingang, DMARC für die Versorger-Marke, SecureMail für vertrauliche Korrespondenz, Disclaimer für Pflichtangaben.
Vier Szenarien aus dem Versorger.
Von der Lieferanten-Mail bis zum Audit.
Lieferanten-Phishing abfangen
Gefälschte Mails aus Lieferanten-Domains, die Konfigurationen oder Zahlungen ändern wollen, blockiert MailGuard auf der Authentifizierungsebene.
Markenintegrität schützen
DMARC-Reject-Policy gegen Phishing-Wellen, die vorgeben, vom Versorger zu kommen.
Korrespondenz mit BNetzA und Behörden
Verschlüsselte Mails an Aufsichtsbehörden mit Audit-Log und Empfangsbestätigung.
KRITIS-Schicht ohne OT-Berührung.
Conbool sitzt vor Microsoft 365 in der Office-IT. Leit- und Netzleitsysteme bleiben unverändert.
MX-Switch
Eingehender SMTP läuft über Conbool, M365 bleibt das Backend.
Office/OT-Trennung
Conbool greift nicht in OT-Netze ein. Office-IT und Leitstelle bleiben getrennt.
ISMS-Anschluss
Konfiguration als technische Maßnahme im ISMS dokumentierbar.
BSI-Sicherheitskatalog § 11 EnWG technisch.
Der BSI-Sicherheitskatalog gem. § 11 Abs. 1a EnWG fordert ein ISMS und Schutzmaßnahmen. Conbool deckt Maßnahmen auf der Mail- und Datenebene.
Schutzbedarfsfeststellung
Conbool als technische Maßnahme in der Schutzbedarfsanalyse für Office-IT.
Maßnahmen Vertraulichkeit
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in SecureMail und SecureFiles.
Maßnahmen Integrität
Pilot im Stadtwerk, dann Konzern-Rollout.
Pilot in einer Tochter oder einem Stadtwerk, dann Konzern-Rollout über das Microsoft-Admin-Center.
Pilot
Eine Tochter oder ein Stadtwerk startet, der Rest bleibt unverändert.
Konzern-Rollout
Outlook-Add-in für alle Office-Mitarbeitenden über das Admin-Center.
NIS-2-Übergang
NIS-2-Anforderungen werden auf der Maßnahmenebene parallel berücksichtigt.
Häufige Fragen
Greift Conbool in OT-Systeme ein?
Wie passt Conbool zu § 11 Abs. 1a EnWG?
Wie sieht der NIS-2-Übergang aus?
Wie ist die ISMS-Integration?
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Quellen und Stand
Aussagen zu KRITIS basieren auf der BSI-KritisV in der jeweils geltenden Fassung. Aussagen zum BSI-Sicherheitskatalog basieren auf der Veröffentlichung der BNetzA gem. § 11 Abs. 1a EnWG. Aussagen zu NIS-2 basieren auf der Richtlinie (EU) 2022/2555 und ihrer Umsetzung. Stand 2026.
BNetzA und BSI sind Bezeichnungen der jeweiligen Behörden. Microsoft und Microsoft 365 sind Marken der Microsoft Corporation. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH.